Teilnahmebedingungen 

Der Stadtwerke Stuttgart Volltreffer im Rahmen der Heimspiele des TVB Stuttgart 

1. Veranstalter 

Veranstalter des Gewinnspiels „Der Stadtwerke Stuttgart Volltreffer“ sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH, Kesselstraße 23, 70327 Stuttgart (nachfolgend „SWS“) in Kooperation mit dem TVB Stuttgart 1898 Handball GmbH & Co. KG (nachfolgend „TVB Stuttgart“). 

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. 

2. Gegenstand des Gewinnspiels 

Der Stadtwerke Stuttgart Volltreffer ist ein saisonbegleitendes Gewinnspiel im Rahmen der Heimspiele des TVB Stuttgart in der Handball-Bundesliga sowie im DHB-Pokal. 

Für jedes Heimspiel wird aus allen gültigen Anmeldungen eine Person ausgelost, die an der Halbzeit-Challenge teilnehmen darf. 

Die ausgeloste Person erhält für das betreffende Heimspiel zwei VIP-Tickets im VIP-Bereich Cancun des TVB Stuttgart. Die Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt spätestens vier Werktage vor dem jeweiligen Heimspiel des TVB Stuttgart inklusive Zusendung der VIP-Tickets sowie aller Informationen zum Ablauf der Challenger per E-Mail. 

Zu Beginn der Halbzeitpause erhält die ausgeloste Person die Möglichkeit, auf dem Spielfeld an einer Wurf-Challenge teilzunehmen. Ziel ist es, von einer vorgegebenen Position aus die Latte oder den Pfosten des Tores auf der Spielfeldseite des TVB Stuttgart zu treffen. 

3. Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, 

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 
  • ihren Wohnsitz in Deutschland, Baden-Württemberg haben, 
  • die vollständigen Teilnehmerdaten wahrheitsgemäß angeben. 

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: 

  • Mitarbeitende der Stadtwerke Stuttgart GmbH und ihrer Tochtergesellschaften, 
  • Mitarbeitende des TVB Stuttgart, 
  • an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sowie deren Angehörige. 

4. Teilnahme 

Die Teilnahme erfolgt über das bereitgestellte Online-Anmeldeformular auf der Website der Stadtwerke Stuttgart. 

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. 

Für die Teilnahme sind folgende Angaben erforderlich: 

  • Anrede 
  • Vor- und Nachname 
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) 
  • E-Mail-Adresse 
  • Telefonnummer 

Jede Person darf sich mehrfach während der Saison bewerben, kann jedoch pro Heimspiel nur einmal im Lostopf berücksichtigt werden. 

5. Auswahlverfahren 

Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer für das jeweilige Heimspiel wird per Zufallsprinzip ausgelost.  

Die Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt spätestens vier Werktage vor dem jeweiligen Heimspiel des TVB Stuttgart inklusive Zusendung des VIP-Tickets sowie aller Informationen zum Ablauf des Stadtwerke Stuttgart Volltreffers per E-Mail. 

Nimmt die ausgeloste Person den Gewinn nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Benachrichtigung an oder ist sie nicht erreichbar, behalten sich die Veranstalter vor, eine Ersatzperson auszulosen.  

6. Durchführung des Stadtwerke Stuttgart Volltreffers 

Die Teilnahme am Stadtwerke Stuttgart Volltreffer erfolgt auf eigene Gefahr. 

Die genaue Durchführung, die Wurfposition sowie weitere organisatorische Einzelheiten werden von den Veranstaltern festgelegt und können je nach Spieltag angepasst werden. Aktuell gelten die folgenden Vorschriften: 

  • Männer müssen von hinter der Mittellinie werfen. 
  • Frauen müssen innerhalb des Mittelkreises werfen. 
  • Für einen Gewinn muss der Wurf aus der Luft die Latte oder den Pfosten des Tores des TVB Stuttgart treffen oder berühren. Der Ball darf vor dem Treffer den Boden nicht berühren. Die Entscheidung über einen Treffer oder Nichttreffer trifft der Hallensprecher des TVB Stuttgart gemeinsam mit dem zuständigen Mitarbeiter des TVB Stuttgart. 
  • Jeder Teilnehmer hat nur einen Wurf. Sollte der Ball versehentlich aus der Hand rutschen zählt auch dies als Wurfversuch. Einen Probewurf gibt es nicht. 

Den Anweisungen des Hallensprechers, des Sicherheitspersonals sowie der Veranstalter ist jederzeit Folge zu leisten. 

Personen, die erkennbar alkoholisiert sind oder aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen können, können von der Challenge ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung der Challenge. 

7. Gewinne 

7.1 Tagesgewinne 

Trifft die ausgeloste Person die Latte oder den Pfosten entsprechend der Vorgaben des Stadtwerke Stuttgart Volltreffers, erhält sie den jeweils kommunizierten Tagesgewinn. 

Die Art des Tagesgewinns wird von den Veranstaltern festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben. 

Aktuell erhält die Gewinnerin oder der Gewinner ein Jahr kostenfreien Ökostrom der Stadtwerke Stuttgart. Hierfür gelten die nachstehenden Bedingungen.  

Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält für einen Zeitraum von zwölf Monaten eine Gutschrift auf die Stromkosten für einen Jahresverbrauch von maximal 3.000 kWh. Der Gewinn gilt ausschließlich für private Haushaltskunden. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Gewinns ist ein bestehender Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH oder dessen Abschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Gewinnereignis. Erfolgt zur Einlösung des Gewinns ein Wechsel zur Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH, sind etwaige Neukunden-, Wechsel- oder sonstige Bonusprogramme ausgeschlossen. Der Gewinn muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag des erfolgreichen Treffers bei Bestandskunden durch eine Kontaktaufnahme mit den Stadtwerken Stuttgart (per Mail an [email protected]) eingelöst werden; danach verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Besteht kein wirksamer Liefervertrag mit der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tag des erfolgreichen Treffers ein solcher geschlossen werden und die Kontaktaufnahme (per Mail an [email protected]) mit den Stadtwerken Stuttgart erfolgen, um den Gewinn einzulösen; danach verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. 

Der Gewinn kann ausschließlich für eine einzelne Verbrauchsstelle in Baden-Württemberg eingelöst werden. Eine Aufteilung auf mehrere Verbrauchsstellen ist ausgeschlossen. Der zwölfmonatige Gewinnzeitraum beginnt mit dem Lieferbeginn des Stromliefervertrages bzw. bei bestehenden Kundinnen und Kunden zum nächstmöglichen Abrechnungszeitpunkt, den die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH festlegt. 

Die Gewährung des Gewinns erfolgt durch eine entsprechende Gutschrift auf die monatlichen Abschlagszahlungen des Stromliefervertrages bei der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH. Der Gewinn umfasst die vollständige Übernahme der Stromkosten für einen Zeitraum von zwölf Monaten bis zu einem maximalen Stromverbrauch von 3.000 kWh. Dies umfasst sämtliche Bestandteile der Stromrechnung einschließlich Grundpreis, Arbeitspreis sowie aller zum jeweiligen Abrechnungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Abgaben, Umlagen, Entgelte, Steuern und sonstigen Preisbestandteile jeweils in ihrer Bruttohöhe. Die Höhe der Abschlagsgutschriften wird von der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs der Gewinnerin bzw. des Gewinners, höchstens jedoch bis zu einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh, sowie der zum Vertragsbeginn gültigen Preise festgelegt. Der Gewinn wird ausschließlich auf künftige Stromlieferungen angerechnet. Überschreitet der tatsächliche Stromverbrauch während des Gewinnzeitraums 3.000 kWh oder ergibt die Jahresabrechnung einen über die gewährten Abschlagsgutschriften hinausgehenden Rechnungsbetrag, ist die Differenz von der Gewinnerin oder dem Gewinner selbst zu tragen. Wird der Höchstverbrauch von 3.000 kWh nicht ausgeschöpft oder übersteigen die gewährten Abschlagsgutschriften die tatsächlich anfallenden Stromkosten, verfallen die nicht in Anspruch genommenen Gewinnbestandteile ersatzlos; eine Übertragung auf spätere Abrechnungszeiträume ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung, eine Verrechnung mit bestehenden Forderungen oder eine Umbuchung auf andere Vertragsverhältnisse erfolgen nicht.  

Die Gewinnerin oder der Gewinner kann den Gewinn einmalig und unentgeltlich auf eine andere volljährige Person übertragen, die zum Zeitpunkt der Übertragung im selben Haushalt lebt. Die Stadtwerke Stuttgart sind berechtigt, hierfür einen geeigneten Nachweis des gemeinsamen Haushalts zu verlangen. Eine darüber hinausgehende Übertragung, ein Verkauf, Tausch oder eine sonstige Weitergabe des Gewinns ist ausgeschlossen. 

Zieht die Gewinnerin oder der Gewinner während des Gewinnzeitraums um, kann der Gewinn auf die neue Verbrauchsstelle übertragen werden, sofern diese in Baden-Württemberg liegt und von der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH beliefert werden kann. Andernfalls endet der Gewinnanspruch mit dem Auszug. Endet der Stromliefervertrag während des Gewinnzeitraums, gleich aus welchem Grund, endet gleichzeitig der Anspruch auf die weiteren Leistungen aus dem Gewinn. 

Die Entscheidung über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Gewährung und Durchführung des Gewinns obliegt der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Stromliefervertrags besteht nicht. 

7.2 Trostpreise 

Wird die Challenge nicht erfolgreich absolviert, erhält die teilnehmende Person ein TVB-Trikot als Trostpreis. 

7.3 Zusatzgewinn am Saisonende 

Alle Personen, die während der jeweiligen Saison als Teilnehmerinnen oder Teilnehmer einer Halbzeit-Challenge ausgelost wurden und diese durchgeführt haben, nehmen automatisch an der Zusatzverlosung teil. 

Der Zusatzgewinn wird im Anschluss an das letzte Heimspiel des TVB Stuttgart in der Saison 2026/27 unter allen teilnahmeberechtigten Personen per Losverfahren ermittelt.  

Für die Saison 2026/27 gibt es zwei VIP-Tickets für das Stadtwerke Stuttgart Lichterfestival 2027 als Zusatzgewinn zu gewinnen. 

8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen 

Im Rahmen der Veranstaltung sowie der Durchführung des Gewinnspiels werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt. 

Im Falle der Auslosung wird die Teilnehmerin oder der Teilnehmer vor Durchführung der Aktion um eine gesonderte Einwilligung in die Anfertigung und werbliche Nutzung von Bild- und Videoaufnahmen gebeten. 

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind den Datenschutzhinweisen des Veranstalters zu entnehmen. 

9. Gewinnabwicklung 

Die Übergabe von Tages- und Trostpreisen erfolgt soweit möglich vor Ort oder nach Abstimmung mit den Veranstaltern. 

Die Gewinnerinnen und Gewinner der Zusatzverlosung werden gesondert per E-Mail benachrichtigt. 

10. Ausschluss von Umtausch und Barauszahlung von Gewinnen 

Eine Barauszahlung, Auszahlung in Teilbeträgen oder ein Umtausch der Gewinne ist ausgeschlossen. 

11. Ausschluss von der Teilnahme 

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, 

  • die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, 
  • die unrichtige Angaben machen, 
  • die versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren, 
  • die den Ablauf der Veranstaltung stören oder gefährden, 
  • die erkennbar verfassungsfeindliche Kennzeichen tragen. 
  • Bereits zugesprochene Gewinne können in diesen Fällen nachträglich aberkannt werden.  

12. Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Gewinnspiels 

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.  

13. Haftung 

Die Teilnahme an der Wurfaktion erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters sowie des Veranstaltungspersonals Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Veranstalter die Teilnahme jederzeit abbrechen oder den Teilnehmer von der Aktion ausschließen. 

Der Veranstalter haftet unbeschadet gesetzlicher Haftungstatbestände nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen. 

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.