Fragen und Antworten
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Sie wollen mehr über die Stadtwerke Stuttgart, die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft oder den Wechsel Ihres Strom- und Erdgasanbieters erfahren? Dann finden Sie hier alle wichtigen Fragen und die dazugehörigen Antworten. Mit einem Klick auf die einzelnen Überschriften finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Themen.
Antworten zum Ökostrom-/ Erdgasangebot der Stadtwerke Stuttgart
Wer steht hinter der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH?
Die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH ist der neue Anbieter von Ökostrom und Erdgas für Privat- und Geschäftskunden in Stuttgart. Der kommunale Energieversorger ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Stuttgart GmbH.
Und was ist stuttgartENERGIE?
stuttgartENERGIE ist die Produktmarke der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft für Ökostrom, Erd- und Biogas. Diese steht für atomstromfreie und ökologisch erzeugt Energie zu fairen Preisen sowie transparenten und kundenfreundlichen Konditionen.
Welche Vorteile hat ein Wechsel zu den Stadtwerken Stuttgart?
Die Stadtwerke Stuttgart bieten 100 Prozent Ökostrom – erzeugt ohne fossile Brennstoffe, ohne CO2-Ausstoß und ohne radioaktive Abfälle. Zudem gibt es neben dem herkömmlichen Erdgas ein innovatives Biogasprodukt mit einem Anteil von zehn Prozent klimaneutralem Biogas. Und das alles zu fairen und transparenten Konditionen: keine Erst- bzw. Mindestvertragslaufzeit, vier-wöchige Kündigungsfrist und eine niedrige Grundgebühr.
Kann ich mich persönlich beraten lassen?
Ja, schauen Sie einfach in unserer EnergiePlaza von Montag-Donnerstag von 9.00-16.30 Uhr und Freitag von 9.00-13.00 Uhr in der Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen vorbei. Hier entdecken Sie spannende Exponate, Echtzeit-Einblicke in unsere Energieströme und erhalten Sie kompetente Beratung. Oder rufen Sie uns an: 0711 8912-3333.
Antworten zu Ökostrom und Ihrem Stromzähler
Woher kommt der Ökostrom der Stadtwerke Stuttgart?
Unser Ökostrom stammt aus Wasser- und Windkraftanlagen. Die Stromerzeuger des Ökostroms haben keinerlei Beteiligung von bzw. an Atomkraftwerksbetreibern oder deren Tochterunternehmen. Entscheidend dabei ist, dass der Ökostrom überwiegend aus Neuanlagen kommt. Denn nur so ist sichergestellt, dass immer weiter in die ökologische Stromerzeugung investiert wird und Atom- und Kohlekraftwerke weiter aus dem Angebotsmarkt verdrängt werden.
Was sind Neuanlagen?
Neuanlagen im Bereich Wasser- und Windkraft sind zum Zeitpunkt der Aufnahme der Belieferung nicht älter als sechs Jahre (2016: mehr als 70%).
Wie kommt der Ökostrom nach Stuttgart?
Erzeugter Strom wird entweder gleich vor Ort verbraucht oder in den europäischen „Stromsee“ (Stromnetz) eingespeist. Damit der Stromsee – um im Bild zu bleiben – nicht über die Ufer tritt, wird der Stromseepegel konstant auf 50 Hertz begrenzt. "Strom-Elektronen" bewegen sich immer dorthin, wo sie gerade gebraucht werden“ – unabhängig von kaufmännischen Lieferverträgen. Strom aus Erneuerbaren Energien kann also nicht gezielt aus dem Netz „abgezapft werden“. Jeder neue Ökostrom-Vertrag eines Verbrauchers bewirkt jedoch, dass der Gesamtstrommix positiv beeinflusst wird – hin zu mehr Ökostrom und weniger Atom- und Kohlestrom.
Warum soll ich Ökostrom beziehen, wenn in ein und dasselbe Netz auch Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken eingespeist wird? An der Steckdose lässt sich der Strommix ja nicht auf einzelne Quellen aufteilen.
Das stimmt, aber die Entscheidung für Ökostrom und damit die Investition in Erneuerbare Energien bewirkt, dass die Stromerzeugung aus Atom- und Kohlekraftwerken in Deutschland bzw. Europa zurückgefahren werden muss. Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, den Strom ausschließlich aus Wasser- und Windkraftwerken zu beziehen, die nicht älter als sechs Jahre sind (Neuanlagen). Denn nur so ist sichergestellt, dass immer weiter in die ökologische Stromerzeugung investiert wird und Atom- und Kohlekraftwerke weiter verdrängt werden.
Für was steht die Abkürzung kWh?
Die Abkürzung kWh steht für Kilowattstunde. In dieser Einheit werden vor allem Strom-, Gas- aber auch Heizwärmekosten abgerechnet und mit Messeinrichtungen wie dem Strom- oder Gaszähler erfasst.
Was bedeutet Arbeitspreis?
Der Arbeits- oder auch Verbrauchspreis ist der Strompreis pro Kilowattstunde. Dieser gibt an, wie teuer eine Kilowattstunde Strom ist. Er wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet und auf der Stromrechnung extra aufgeführt. Unterschieden wird zwischen Tag- und Nachttarif oder Haupttarif/-zeit (HT) oder Nebentarif/-zeit (NT).
Und was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis die zweite Komponente einer Stromrechnung. Dieser ist vom Verbrauch unabhängig und kann monatlich oder jährlich erhoben werden. Der Grundpreis deckt feste Kosten wie etwa für die Zähler und die Abrechnung ab.
Was ist ein Doppeltarifzähler?
Mit dem Doppeltarifzähler werden sowohl Hoch- (HT) als auch Niedertarife (NT) aufgezeichnet.
Ich habe einen Nachtspeicherheizung/Wärmepumpe - versorgen Sie diese auch?
Ja, wir versorgen auch Nachtspeicherheizungen und sogenannte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen. Kontaktieren Sie für diese Sondertarife bitte unsere Mitarbeiter im Kundencenter. Wir beraten Sie gerne!
Antworten zu Erdgas bzw. Biogas sowie Ihrem Gaszähler
Was bedeutet zehn Prozent Biogas?
Die Stadtwerke Stuttgart bieten unter der Produktmarke stuttgartENERGIE neben dem klassischen Erdgas auch ein innovatives Biogasprodukt an. Dem Erdgas wird dazu ein Anteil von zehn Prozent klimaneutralem Biogas beigemischt. stuttgartENERGIE zehn Prozent Biogas hat dieselbe Qualität wie Erdgas und erfüllt darüber hinaus die Vorgaben des Gesetzgebers bei Heizungsmodernisierungen.
Woher kommt das Biogas der Stadtwerke Stuttgart?
Unser Biogas stammt aus einer Bio-Erdgasanlage, in der ausschließlich gewerblichen Abfällen verarbeitet werden (z. B. überlagerte Lebensmittel, Reststoffe aus Käsereien).
Erfüllt unser Biogas die Vorgaben des Gesetzgebers bei Heizungsmodernisierungen?
Ja. Unser Biogasprodukt ist für Sie als Immobilieneigentümer eine Option zur Erfüllung des Erneuerbare Wärme Gesetzes (EWärmeG).
Antworten zum Auftrag/ Vertrag
Wie lange muss ich mich bei den Stadtwerken Stuttgart vertraglich binden?
Bei uns gibt es keine Mindest- oder Erstvertragslaufzeit. Den Ökostrom- bzw. Erdgasliefervertrag können Sie mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen. Möchten Sie Kunde der Stadtwerke Stuttgart werden, übernehmen wir für Sie die Kündigung beim Ihrem alten Lieferanten. Ein Wechsel ist einfach, sicher und bequem.
Kann ich den Vertrag widerrufen oder stornieren?
Selbstverständlich. Den Vertrag können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden. Diese Regelung finden Sie auch in unseren „Allgemeinen Regelungen zur Lieferung von Strom und Gas" (AGB).
Gibt es eine Mindestmenge Ökostrom bzw. Erdgas, die ich abnehmen muss?
Nein, die gibt es nicht. Wir beliefern Sie - egal, ob Sie 500, 100.000 oder noch mehr Kilowattstunden Strom oder Gas benötigen.
Muss ich meinem jetzigen Strom- bzw. Gaslieferanten selbst kündigen?
Nein, die Stadtwerke Stuttgart erledigen alle Formalitäten für Sie. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss von der Stadtwerke Stuttgart beliefert werde?
Die Belieferung beginnt maximal sechs Wochen, nachdem Ihr ausgefüllter Vertrag bei uns eingegangen ist. Wir müssen uns an bestimmte Wechselfristen halten. Die Umstellung erfolgt jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats, außer bei Einzügen. Hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns eine Vertragsbestätigung.
Wichtig: Legen Sie Ihrem unterschriebenen Vertrag am besten eine Kopie der letzten Stromrechnung bei. Das erleichtert den Wechsel.
Ich möchte zum nächsten Monat wechseln. Geht das?
Für einen Stromwechsel müssen Wechselfristen eingehalten werden. Wenn Ihr Vertrag vollständig mit allen Daten bei uns bis zum 20. Kalendertag eines Monats vorliegt, findet der Wechsel zum Ersten des übernächsten Monats statt. Beispiel: Bekommen wir Ihren Vertrag am 19. August, kann die Versorgung zum 1. Oktober beantragt werden. Wir sind an diese Fristen gebunden und können den Wechsel nur unter deren Einhaltung beantragen. Ausnahme: Es handelt sich um einen Einzug oder Umzug. Bei einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Energieversorgers haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Ich ziehe um, und möchte in meiner neuen Wohnung Ökostrom bzw. Erdgas von der Stadtwerke Stuttgart beziehen. Was muss ich jetzt beachten?
Sie sollten den Stromwechsel möglichst schon vor dem Umzug/Einzug einleiten. Nutzen Sie dafür unser Formular "Umzug mitteilen" in unserer Service-Rubrik auf der Stadtwerke-Webseite (https://stadtwerke-stuttgart.de/service/umzug-mitteilen/). Sie können sich auch an unsere Mitarbeiter im Stadtwerke-Kundencenter (https://stadtwerke-stuttgart.de/service/kundencenterundkontakt/) wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Antworten zum Anbieterwechsel
Welche Daten brauche ich, um zu den Stadtwerken Stuttgart zu wechseln?
Der Wechsel ist ganz einfach. Sie benötigen lediglich Ihre Zählernummer, den Name des aktuellen Energieversorgers und Ihren ungefähren Jahresverbrauch – mehr nicht. Diese Daten finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung. Außerdem benötigen wir Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung.
Wo finde ich meine Strom- bzw. Gaszählernummer?
Ihre Strom- bzw. Gaszählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung. Liegt Ihnen diese nicht mehr vor, so steht die Nummer auch auf dem Zählerkasten. Diesen finden Sie entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Zum Wechseltermin müssen Sie Ihrem alten Lieferanten den aktuellen Zählerstand mitteilen.
Wie erfahre ich meinen Jahresverbrauch an Strom bzw. Gas?
Ihr Jahresverbrauch wird auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung ausgewiesen. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben können Sie sich an diesen Durchschnittswerten orientieren.
Strom
- Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr
- 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr
- 4-Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
Erdgas
- Kochgas: 1.000 kWh/Jahr
- Wohnung (ca. 50 m²): 8.000 kWh/Jahr
- Einfamilienhaus: 20.000 kWh/Jahr
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Wir bitten Sie beim Vertragsabschluss um eine Bankeinzugsermächtigung. Dies ist für Sie und uns einfacher und spart Verwaltungskosten. Monatliche Überweisungen müssen aufwändig geprüft und eingebucht werden. Dafür müssen wir Ihnen monatlich 1,25 Euro in Rechnung stellen. Eine Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar, so dass für Sie keinerlei Risiko besteht.
Wie werden die Abschläge erhoben?
Abschläge werden einmal im Monat für den laufenden Monat erhoben - zum Beispiel im Januar zwischen dem 15. und 20. Kalendertag. Die Abschläge werden wie bisher auch in der Jahresrechnung verrechnet. Bezahlen Sie mehr als Sie tatsächlich verbrauchen, bekommen Sie nach Erstellung der Jahresendabrechnung diesen Betrag zurück.Haben Sie zu wenig bezahlt, müssen Sie etwas nachzahlen.
Muss ich meinem jetzigen Stromlieferanten selbst kündigen?
Nein, die Stadtwerke Stuttgart erledigen das für Sie. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Wechsel kostet nichts - weder bei Ihrem bisherigen Versorger noch bei uns.
Kann ich wechseln, auch wenn ich kein eigenes Haus habe, sondern in einer Mietwohnung wohne?
Ja, wenn Sie einen Strom- oder Gaszähler haben, der auf Ihren Namen läuft und Sie eine Rechnung von einem Strom- oder Gaslieferanten bekommen. Dabei ist es irrelevant, ob Sie in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnen.
Muss ich meinem Vermieter sagen, dass ich meinen Strom- bzw. Gaslieferanten wechsle?
Nein. Nur wenn Sie Ihre Stromrechnung direkt vom Vermieter bekommen, müssen Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.
Kann ich auch als Geschäftskunde zur Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft wechseln?
Ja! Ihr Vorteil: Im Gegensatz zu vielen anderen Energieversorgern gelten bei uns beim Ökostrom wie beim Erdgas für Privat- und Geschäftskunden die gleichen Tarife. Mit unserem günstigen Tarif sparen Privat- und Gewerbekunden Geld.
Sind Umstellungen oder technische Veränderungen in meinem Haushalt nötig, wenn ich Kunde der Stadtwerke Stuttgart werden möchte?
Nein. Sogar der Strom- bzw. Gaszähler bleibt der alte.
Wer liest nach dem Wechsel meinen Zähler ab?
Das macht, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. In der Regel werden Sie vom Netzbetreiber aufgefordert, mittels einer Ablesekarte den Zählerstand zu melden. Wenn keine Ablesung möglich ist und/oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt der Netzbetreiber aufgrund Ihres Verbrauches in der Vergangenheit den Zählerstand zu dem angegebenen Termin. Da eine Schätzung immer Ungenauigkeiten mit sich bringt, sollten Sie den Zähler selbst ablesen.
Wer ist für Störungen im Bereich "Strom" in Stuttgart zuständig?
Für Störungen im Bereich "Strom" ist in Stuttgart die Stuttgart Netze zuständig. Deren Störungsstelle erreichen Sie über www.stuttgart-netze.de, per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0800 4804-409.
Wer ist für Störungen im Bereich "Gas und Wasser" in Stuttgart zuständig?
Für Störungen im Bereich "Gas und Wasser" ist in Stuttgart die NetzeBW zuständig. Deren Störungsstelle erreichen Sie über www.netze-bw.de, per Mail an [email protected] oder unter 0800 3629-447.
Antworten zum Tarifrechner
Wie berechnet sich der Ökostrompreis?
Dem Rechner liegt unser Tarif für Haushalt und Gewerbe von 49,85 Cent je Kilowattstunde (Arbeitspreis) und 7,90 EUR pro Monat (Grundpreis) zugrunde.
Wie berechnet sich der Erdgaspreis?
Die Berechnung wird auf Basis unserer Erdgastarife für Haushalt und Gewerbe durchgeführt. Diese sind gestaffelt nach Ihrem Verbrauch.
Wo finde ich Informationen zu meinem Stromverbrauch?
Ihren Jahresstromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
- Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr
- 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr
- 3-Personen-Haushalt: 3.400 kWh/Jahr
- 4 Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
- 5 Personen-Haushalt: 4.600 kWh/Jahr
- 6 Personen-Haushalt: 5.500 kWh/Jahr
Gibt es Sondertarife für Nachtspeicherheizungen usw.?
Auf Grund der aktuellen Verwerfungen auf dem Energiemarkt, können wir aktuell leider keine Sondertarife anbieten.
Wo finde ich Informationen zu meinem Gasverbrauch?
Auch Ihren Jahresgasverbrauch können Sie der letzten Abrechnung entnehmen – hier die typischen Verbrauchswerte:
- Kochgas: 1.000 kWh/Jahr
- Wohnung (ca. 50 m²): 8.000 kWh/Jahr
- Einfamilienhaus: 20.000 kWh/Jahr
Was ist der Arbeitspreis?
Den zahlen Sie bei den Stadtwerken Stuttgart für den von Ihnen angegebenen Jahresstrom- bzw. Jahresgasverbrauch. Er wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet.
Was bedeutet der Grundpreis?
Zum Arbeitspreis kommt der monatliche Grundpreis hinzu, berechnet auf zwölf Monate. Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig und deckt feste Kosten, etwa für die Anbringung und Wartung des Zählers sowie für die Abrechnungen.
Was bedeutet der Jahrespreis?
Die genannten Preise sind Endpreise und umfassen alle Steuern und gesetzlichen Abgaben.
Was bedeutet der Begriff "Abschlag"?
Den sogenannten "Abschlag" entrichten Sie monatlich je nach Höhe Ihres Verbrauchs.
Was ist die Datengrundlage für die Berechnung der Umweltentlastung?
Die Daten, die der Berechnung zugrunden liegen, entsprechen dem bundesdurchschnittlichen Strom-Mix. Eine Übersicht über den Strommix der Stadtwerke Stuttgart und dem bundesdeutschen Strommix finden Sie über folgenden Link.