ÖKOSTROM & ERDGAS

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Energiekrise“ bzw. die aktuelle Energielage beantworten wir für Sie in unseren FAQs. (Letzte Aktualisierung: 15. März 2023).

Was sind die aktuellen Entwicklungen?

Am 21. Oktober hat der Bundestag einen „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro beschlossen. Damit sollen die Folgen der gestiegenen Strom- und Gaspreise abgemildert werden. Aus diesem Budget werden die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie die Dezember-Hilfe finanziert.

Durch die Pipeline Nord Stream 1 fließt kein Gas mehr nach Deutschland und Europa. Die Versorgungssituation ist daher angespannt. Zwar sind die Gasspeicher durch teure Alternativbeschaffungen noch gut gefüllt, doch kann sich die Situation je nach Gasverbrauch rasch ändern. Sparen bleibt deshalb das Gebot der Stunde. 

Preise & Entlastungen

icon/arrow-right Wie funktionieren die Preisbremsen?

Mit den Preisbremsen sollen die Folgen der gestiegenen Energiekosten für Haushalte und kleinere Unternehmen gedämpft werden. Die Entlastungen sollen ab März 2023 gelten und dann auch rückwirkend für Januar und Februar geltend gemacht werden. Die Preisbremsensind befristet bis zum 30. April 2024. In diesem Zeitraum übernimmt der Bund einen Teil der stark gestiegenen Strom- und Heizkosten. Verbraucher zahlen für Strom, Gas und Wärme höchstens einen gedeckelten Verbrauchspreis pro Kilowattstunde für ihren Grundbedarf. Dieser entspricht 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für darüber hinaus gehenden Verbrauch gelten die Preise der Energieversorger. So wird sichergestellt, dass ein Sparanreiz trotz der Hilfen erhalten bleibt.
Bei Gas liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde brutto – also inklusive Steuern. Bei Wärme gilt eine Preisgrenze von 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Bei Tarifen, die darüber liegen, zahlt der Bund den Restbetrag. Das gilt für 80 Prozent des Jahresbedarfs (Basis für die Berechnung ist der historische Verbrauch, der für die Berechnung des Abschlags herangezogen wurde, der im September 2022 galt). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch zahlen Energiekundinnen und -kunden den aktuellen Arbeitspreis ihres persönlichen Tarifs und Lieferanten. Der Preisdeckel ändert nichts daran, dass Gas knapp ist; deshalb halten wir einen Sparanreiz für wichtig und richtig. 
Bei Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, auch für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Mengen, die diesen Verbrauch übersteigen, zahlen private Verbraucherinnen und Verbraucher den vom Versorger festgelegten Preis ihres Tarifs.
 

icon/arrow-right Rechnen die Stadtwerke Stuttgart die Preisbremsen automatisch auf meinen Tarif an?

Die Preisbremsen werden von den Energieversorgern wie den Stadtwerken Stuttgart selbstverständlich an alle Kundinnen und Kunden weitergegeben. Die Energiepreise der Stadtwerke Stuttgart für die Bestandskunden liegen jedoch unterhalb der beschlossenen Strom-, und Gaspreisbremse. Bei den Neukunden, die einen Arbeitspreis über 40 Cent haben, setzen wir die staatlichen Entlastungen um. Zu diesem Zweck wird die Abrechnungssoftware umgestellt. Dies ist ein erheblicher Aufwand, der gerade alle Energieversorger und deren IT-Dienstleister trifft. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Stadtwerke Stuttgart haben alle Kundinnen und Kunden, die unter die Preisbremse fallen, schriftlich informiert, wie hoch die Entlastung bei ihnen konkret ausfällt. 
Wer die Energiekosten in einem Mehrfamilienhaus über Vermieter oder Hausverwaltung bezahlt, erhält die Entlastungen ebenfalls. Sie müssen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben werden.

icon/arrow-right Bedeutet die Missbrauchskontrolle bei den Preisbremsen, dass Energieversorger ihre Preise 2023 nicht mehr erhöhen dürfen?

Nach wie vor dürfen Energieversorger ihre gestiegenen Kosten in ihren Preisen weitergeben, wenn sie sich durch marktbasierte Preis- und Kostenentwicklungen rechtfertigen lassen. Dementsprechend handelt es sich auch bei der von uns bereits ausgesprochenen Preiserhöhung um eine nach dem Gesetz und unseren AGB zulässige Anpassung. Bei den SWS kaufen wir langfristig risikoarm in Tranchen ein. Deshalb schlagen die horrenden Preissteigerungen an den Energiemärkten erst mit großem Zeitverzug und nicht voll auf unsere Endkundenpreise durch. Zudem tun wir weiterhin alles, um unserer Kundschaft möglichst niedrige Preise bieten zu können. Die verschärfte Missbrauchskontrolle, die im Zusammenhang mit den Strom- und Gaspreisbremsen kommt, begrüßen wir ausdrücklich – wie andere seriöse Anbieter auch. Sie soll Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigen lassen – also ungerechtfertigt oder missbräuchlich sind. Mitnahmeeffekte von "schwarzen Schafen" der Branche sollen so ausgeschlossen werden.

icon/arrow-right Welche weiteren staatlichen Hilfen und Entlastungen gibt es noch gegen die gestiegenen Energiekosten?

Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden
Die Dezemberkosten aller Gas- und Wärmekunden übernimmt der Bund:
Am 14. November wurde das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom Bundesgesetzgeber beschlossen. Danach entlastet der Bund Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihren Erdgas- und Fernwärme-Kosten durch eine Einmalzahlung im Dezember. Diese haben die Stadtwerke Stuttgart bereits umgesetzt. Der Entlastungsbetrag, den der Bund übernimmt, wurde nach einer gesetzlich festgelegten Formel ermittelt. 

  • Ein Zwölftel ihres prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit 
  • Ihrem Bruttoarbeitspreis im Monat Dezember
  • plus ein Zwölftel Ihres Bruttogrundpreises

EU-Strompreisdeckel und Übergewinnabgabe für Unternehmen der fossilen Energien
Bei der Finanzierung der Strompreisbremse kommt ein EU-weiter Beschluss zum Tragen: Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung abzuschöpfen und an die Endverbraucher umzuverteilen. Denn Betreiber günstiger Anlagen konnten zuletzt durch das Merit-Order-Prinzip sehr hohe Erlöse erzielen.
Die Konzerne müssten einen Teil der Gewinne abführen, die jetzt ungewöhnlich hoch ausfallen. Über diese Abgabe sollen Haushalte und Unternehmen entlastet werden.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas
Seit dem 1. Oktober gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer auf den Gaspreis (7 anstelle von 19 Prozent) bis zum 31. März 2024. Die Stadtwerke Stuttgart geben die Reduktion entsprechend weiter.

Entlastungspakete
Die Bundesregierung hat in diesem Jahr drei Entlastungpakete auf den Weg gebracht, um die Preisentwicklung zu dämpfen. Informationen dazu hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Website veröffentlicht. Hier exemplarisch ein Überblick über Entlastungspaket III:

  • Erhöhung beim CO2-Preis wird um ein Jahr verschoben
  • Reduzierung der Netzentgelte
  • Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro monatlich für das erste, zweite und dritte Kind für die Jahre 2023 und 2023
  • Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende
  • Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten auf 2 Mio. Bürgerinnen und Bürger. Dauerhafte Einführung einer Klima- und Heizkostenkomponente
  • Zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger von September bis Dezember 2022
  • Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner von 300 Euro zum 1. Dezember
  • Anhebung der Höchstgrenze für Minijobber auf 2.000 Euro zum 1. Januar 2023
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
  • Ablösung des Arbeitslosengelds II und des Sozialgelds durch das moderne Bürgergeld zum 1. Januar 2023
  • Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif ab 1. Januar 2023
  • Bundesweites Nahverkehrsticket in der Nachfolge des 9-Euro-Tickets (Ziel: 49 bis 69 Euro pro Monat)
  • Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
  • Schnelle Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung
  • Abschaffung der Doppelbesteuerung in der Rente, Rentenbeiträge ab 1. Januar voll absetzbar
  • Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf sieben Prozent ab 1. Oktober bis Ende März 2024
  • Entfristung der Home-Office-Pauschale
  • Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro
  • Anhebung der Fernpendlerpauschale von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer

Abschaffung der EEG-Umlage
Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 bereits auf 0 Cent abgesenkt und zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft.

icon/arrow-right Warum bestimmt der Gaspreis den Strompreis?

Strom wird auch in Gaskraftwerken produziert. Das macht aber weniger als 15 Prozent der gesamten Stromversorgung in Deutschland aus. Trotzdem bestimmt der Gaspreis den Strompreis. Der Hauptgrund ist das so genannte Merit-Order-Prinzip. Es besagt, dass das teuerste Kraftwerk den Strompreis an der Börse bestimmt. Derzeit ist Gas die kostspieligste Stromquelle. Weil Betreiber günstigerer Kraftwerke durch diesen Mechanismus Zufallsgewinne auf Kosten der Energieverbraucher machen, hat die EU eine Gewinnobergrenze eingezogen: Alle Mitgliedsstaaten werden dazu verpflichtet, die Übergewinne, die mit günstigen Kraftwerken erzielt werden, abzuschöpfen und an die Endverbraucher zu verteilen. Das ist auch bekannt als Strompreisbremse der EU. Die Ausgestaltung wird derzeit vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht. 

icon/arrow-right Wie gehen die Stadtwerke Stuttgart mit den neuen staatlichen Gasumlagen um?
Die Bundesregierung hat die Gasbeschaffungsumlage noch vor der Einführung gekippt. Das bedeutet, dass die Stadtwerke Stuttgart die bereits angekündigte Umlage nicht von ihren Gas-Kundinnen und Kunden erheben werden. Die Stadtwerke Stuttgart müssen allerdings weiterhin ab dem 1. Oktober für jede Kilowattstunde, die sie bei ihrer Kundschaft abrechnen, die zwei weiteren Umlagen an den Gesetzgeber abführen: die Gasspeicherumlage und die bereits bekannte Bilanzierungsumlage. Die Stadtwerke Stuttgart profitieren nicht von diesen Umlagen, sondern reichen diese eins zu eins weiter.
icon/arrow-right Was passiert mit dem Geld aus der Gasspeicherumlage?
Hintergrund der Gasspeicherumlage sind die neuen gesetzlichen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher. Sie entschädigt den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe für die Ersatzbeschaffungskosten für Gas zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. 
icon/arrow-right Was passiert mit dem Geld aus der Bilanzierungsumlage?
Die Bilanzierungsumlage gibt es schon seit 2015 – sie lag zuletzt bei 0 Cent. Sie wird für den sogenannten Regelenergieausgleich erhoben. Regelenergie wird im Gasnetz benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen und damit den Druck stabil zu halten. Alle 12 Monate wird der Betrag vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), neu berechnet und erhoben. Der Betrag deckt die Kosten des Regelenergieausgleichs.  
icon/arrow-right Wie hoch sind die Gasumlagen und wie wirken sie sich auf meinen Gaspreis aus?
  1. Für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 wurde die Gasspeicherumlage festgelegt: 0,059 Cent/kWh netto.
  2. Für ein Jahr festgelegt wurde die Bilanzierungsumlage für Haushaltskunden: 0,57 Cent/kWh netto.

Insgesamt macht das derzeit eine Erhöhung von 0,629 Cent pro Kilowattstunde netto aus. Um die betroffenen Gaskundinnen und -kunden zu entlasten, hat die Bunderegierung eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas beschlossen – sie soll von 19 auf 7 Prozent fallen.
Diese Absenkung wird von den Stadtwerken Stuttgart eins zu eins ab 1. Oktober 2022 umgesetzt. 

icon/arrow-right Was war die Intention der Gasbeschaffungsumlage und weshalb kommt sie doch nicht?

Mit den Einnahmen aus der Gasbeschaffungsumlage sollten gasimportierende Unternehmen unterstützt werden, die durch die Verwerfungen am Markt in existenzielle Nöte geraten sind. Sie zu retten, ist notwendig, damit die Lieferkette von Gas aufrecht erhalten bleibt. In Not sind sie geraten, weil sie langfristige Verträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom haben, Russland aber kein Gas mehr nach Deutschland liefert. Die Importeure müssen deshalb kurzfristig Ersatz aus anderen Ländern beschaffen und das teilweise zum zehnfachen Preis dessen, was sie für die bestellten Mengen bezahlen hätten müssen. Diese Mehrkosten sollten mit der Gasumlage auf alle Verbraucher verteilt werden, um die Unternehmen vor der Insolvenz zu schützen. 
Die Entwicklung am Gasmarkt war jedoch so dynamisch, dass sich die Bundesregierung verpflichtet sah, Uniper, den größten Gasimporteur, zu verstaatlichen, um ihn vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch zu retten und die Funktion der Gasversorgung in Deutschland bestmöglich zu erhalten.  

icon/arrow-right Welche Prognosen gibt es für den Strompreis?

Eine Entspannung der Energiepreise ist aktuell nicht in Sicht. Günstiges Erdgas aus Russland hat unsere Preise lange Zeit geprägt. Der künftige Strompreis hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. Zum einen von der Verfügbarkeit von Erdgas und dessen Preis. Denn in Gaskraftwerken wird Erdgas zur Stromherstellung eingesetzt. 
  2. Mehr sonnige Tage und stetiger Wind würden das Angebot von Ökostrom an den Beschaffungsmärkten vergrößern. Das würde sich stabilisierend oder sogar senkend auf die Strompreise auswirken.
  3. Entspannung bringt der Wegfall der EEG-Umlage und weitere Entlastungen (siehe staatliche Hilfen/EEG-Umlage).
  4. Je weniger Strom benötigt wird, desto stärker sinkt die Nachfrage, was wiederum auch Auswirkungen auf die Preisentwicklung haben kann.

Auf EU-Ebene wurde am 30. September ein gemeinsames Vorgehen zum kurzfristigen Abfedern der steigenden Strompreise beschlossen: Alle EU-Mitgliedsstaaten sind jetzt dazu verpflichtet, Übergewinne bei der Stromerzeugung abzuschöpfen und an die Endkunden umzuverteilen. Denn auf dem europäischen Strommarkt gilt das Merit-Order-Prinzip. Demnach bestimmt das teuerste Kraftwerk am Markt den Strompreis. Das bedeutet konkret, dass derzeit das sehr teure Gas, das in Gaskraftwerken verstromt wird, den Preis für eine Kilowattstunde Strom bestimmt – unabhängig von der Herkunft. So konnten Betreiber günstigerer Kraftwerke, wie zum Beispiel Erneuerbarer-Energien-Anlagen und Kohlekraftwerke allein durch die Gasknappheit und ohne eigenes Zutun sehr hohe Gewinne erzielen.

icon/arrow-right Ist bei den Energiepreisen eine Entspannung in Sicht?

Alle Verbraucher müssen sich darauf einstellen, dass Energie in den kommenden Jahren grundsätzlich teurer wird. Energieversorger müssen zu den aktuellen Preiskonditionen für die kommenden Jahre Energie einkaufen. Das wird sich auch im nächsten und übernächsten Jahr auf alle Kundinnen und Kunden auswirken.

Versorgungssicherheit

icon/arrow-right Von wem kann ich verlässliche Informationen erhalten über die aktuelle Versorgungslage?

Die Stadtwerke Stuttgart informieren transparent und verlässlich. 

Die Europäischen Gasspeicher sind ein wichtiger Indikator für die Gasversorgung in Deutschland. Unter https://agsi.gie.eu/ gibt es einen Überblick. Als Betreiberin des Gasnetzes ist die Netze BW für die Versorgungssicherheit in der Landeshauptstadt zuständig. 

In Stuttgart ist die Stuttgart Netze GmbH verantwortlich für eine sichere Verteilung des Stroms und den Betrieb des lokalen Stromnetzes. Das Tochterunternehmen der Stadtwerke Stuttgart ist deshalb erster Ansprechpartner, wenn es um die Versorgungssicherheit bei Strom in der Landeshauptstadt geht. In der Netzleitstelle haben die Experten den Überblick über die Versorgungssituation. Sie kümmern sich dort mit viel Sachverstand um ein stabiles Netz. Dazu steht das Unternehmen im engen Kontakt mit vorgelagerten und benachbarten Netzbetreibern – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Das vorgelagerte Höchstspannungsnetz betreibt in Baden-Württemberg TransnetBW. TransnetBW ist einer der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland.

Persönlich kann jeder dazu beitragen, das Stromnetz stabil zu halten. Über die App der TransnetBW "StromGedacht" kann man sich über die aktuelle Versorgungssituation informieren und den eigenen Verbrauch danach planen: www.stromgedacht.de

Wer sich auf dem aktuellen Stand halten will, verfolgt außerdem seriöse Tagesmedien. Wichtigste Quelle sind Informationen der Bundesregierung und Bundesnetzagentur.

icon/arrow-right Wie ist die Stromversorgung gesichert?

Für die Stromerzeugung sind auch Gaskraftwerke im Einsatz. Der Anteil der Gasverstromung ist allerdings rückläufig. In Deutschland wird Strom je nach Wetterlage zu etwa 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen. Das sind Wind, Sonne, Wasserkraft und Biogas. Mit dem EKBG = Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das am 11. Juli in Kraft getreten ist, wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass jetzt außerdem mehr Strom aus anderen fossilen Energieträgern erzeugt werden kann. Für die Stromproduktion können bei Gasmangel Kohle- und Ölkraftwerke wieder ans Netz gehen, die aufgrund ihrer schlechten CO2-Bilanz den Betrieb eingestellt hatten. So ist die Stromproduktion auch bei wenig Erdgas möglich.

Damit wir gut durch die Heizperiode kommen, ist Energiesparen jetzt das Gebot der Stunde. Tipps zum Energiesparen haben wir Ihnen auf unserer Website zusammengestellt. 

icon/arrow-right Gibt es in diesem Winter eine erhöhte Blackout-Gefahr?

Unter einem Blackout versteht man einen großflächigen und unkontrollierten Zusammenbruch der Stromversorgung. Die Wahrscheinlichkeit für einen Blackout in Europa ist nach wie vor außerordentlich gering. Die angespannte Gasversorgung hat daran nichts geändert. Falls es im Winter beim Strom zu Engpässen kommen sollte, verhindern effektive Sicherheitsmechanismen einen unkontrollierten Ausfall. 

Durch die angespannte Situation am Strommarkt leicht gestiegen ist die Wahrscheinlichkeit für so genannte Brownouts. Diese kontrollierten und zeitlich und räumlich begrenzten Abschaltungen im Stromnetz sind ein effektives Mittel, wenn der Strombedarf nicht mehr vollständig gedeckt werden kann. Stromnetzbetreiber können zunächst Kraftwerke zuschalten oder als letztes Mittel eine kontrollierte Lastabschaltung anwenden und das Netz sofort stabilisieren. In einem solchen Fall gehen zunächst industrielle Großverbraucher vom Netz, die sich vertraglich dafür bereit erklärt haben. Erst im nächsten, sehr unwahrscheinlichen Schritt könnten auch Schaltkreise in bewohnten Gebieten für einen festgelegten Zeitraum vom Netz genommen werden. Dabei behalten die Übertragungsnetzbetreiber jederzeit die Kontrolle. 

Hier gibt es weitere Informationen der Bundesnetzagentur

icon/arrow-right Gibt es Notfallpläne für Stuttgart und wie sehen diese aus?

Für die sichere und zuverlässige Verteilung des Stroms in Stuttgart ist die Stadtwerke-Tochter Stuttgart Netze zuständig. Sie ist Eigentümerin des 5.600 Kilometer langen Stromnetzes der Hoch-, Mittel- und Niederspannung und hält Leitungen, Netzstationen und Umspannwerke auf dem neuesten technischen Stand. 

Eine der wichtigsten Aufgaben der Stromnetzbetreiber und damit auch der Stuttgart Netze besteht darin, zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass genauso viel Strom erzeugt und eingespeist wird, wie gerade verbraucht wird. Gerät dieses Verhältnis aus dem Gleichgewicht, drohen Abschaltungen und schlimmstenfalls ein Blackout. Den Netzbetreibern stehen zum Erhalt dieses Gleichgewichts zahlreiche Werkzeuge zur Verfügung. Im Falle eines Strommangels können sie z.B. durch die Anforderung weiterer Kraftwerke die Erzeugung erhöhen oder durch Lastreduktionen die Nachfrage reduzieren. 

Lässt sich eine Gefährdung oder Störung des Elektrizitätsversorgungssystems durch netz- oder marktbezogene Maßnahmen nicht beseitigen, greifen die Notfallpläne der Stuttgart Netze, über welche diese als Betreiber kritischer Infrastruktur selbstverständlich verfügt. In einer solchen Situation, die in Europa zum Glück bislang höchst selten eingetreten ist, werden Kunden mit Vorankündigung rollierend vom Netz genommen. Stuttgart ist zu diesem Zweck in so genannte "Abschaltgruppen" eingeteilt, die voneinander unabhängig vom Netz genommen werden können. Um Last zu reduzieren, wird eine Abschaltgruppe für eine kurze Zeit vom Netz getrennt und verfügt dann anschließend wieder für eine lange Zeit - während nämlich die anderen Abschaltgruppen rollierend abgeschaltet werden - über eine gesicherte Stromversorgung. Einerseits bleibt durch dieses Vorgehen das Netz in einem kontrollierten Zustand, zum anderen ist aber auch sichergestellt, dass immer ein (Groß-)Teil Stuttgarts mit Strom versorgt ist.

icon/arrow-right Sind elektrisch betriebene Heizlüfter und Radiatoren eine sinnvolle Alternative?

Auf keinen Fall! Mit elektrischer Energie Wärme zu erzeugen ist – mit Ausnahme von Wärmepumpen – eine sehr ineffiziente Art des Heizens. Der Wirkungsgrad ist sehr gering: Die Menge an Energie, die das Gerät benötigt, steht in keinem Verhältnis zur tatsächlich erzeugten Wärme. Deshalb sind diese Zusatzheizungen, wie der Name schon sagt, nur für den temporären Gebrauch – beispielsweise bei einem kurzen Aufenthalt in einem unbeheizten (Keller-)raum – sinnvoll. Elektrische Zusatzheizungen sind bei Dauerbetrieb extrem kostspielig, die Geräte sind auch technisch nicht für den Dauerbetrieb ausgelegt. Das Netz würde bei einer vielfachen Nutzung zwar nicht unbedingt in die Knie gehen – vielmehr würde der Schutzmechanismus der Hausanschlusssicherung greifen.

icon/arrow-right Ist die Versorgung mit Erdgas gesichert?

Die Gasspeicher sind nach wie vor gut gefüllt, auch wenn mittlerweile mehr Mengen entnommen werden. Falls es durch die angespannte Gasversorgung zur Gasmangellage kommt, ist der Gasnotfallplan maßgeblich. Ziel ist es dann, geschützte Abnehmer wie Krankenhäuser, soziale Einrichtungen und alle Privatkunden zu jeder Zeit weiter sicher zu versorgen. Da je nach Wetterlage und Gasverbrauch eine Verschlechterung der Gasversorgung nicht ausgeschlossen werden kann, stehen die Betreiberunternehmen der Gasnetze und Gasspeicher in engem Kontakt mit der Bundesnetzagentur. Falls die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausgerufen wird, übernimmt die Behörde als Bundeslastverteiler das Heft des Handelns (siehe nachfolgende Fragen unter "Hintergründe zur Krise").

icon/arrow-right Wie ist die Versorgung mit Erdgas in Krisen bundesweit geregelt?

Es gibt ein europäisches Sicherungssystem, das in Deutschland über den „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ greift. Dieser ermöglicht es den deutschen Behörden, in drei Krisenstufen tätig zu werden.

  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe
  3. Notfallstufe

Die Stufen bieten der Bundesregierung verschiedene Möglichkeiten, in die Gasversorgung einzugreifen. Das sind: Rückgriff auf Speicher, Bezug aus alternativen Lieferquellen, Wechsel auf andere Energieträger oder vertragliche Abschaltvereinbarungen mit der Industrie. Erst in der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur das Heft des Handelns und kann Leistungsreduzierungen und Abschaltung industrieller Abnehmer anordnen. Ziel ist es dann, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und alle Privathaushalte zu versorgen.

icon/arrow-right Was bedeutet die „Alarmstufe“?
Die Lieferausfälle aus Russland führen dazu, dass die ausgefallenen Erdgasmengen zu sehr hohen Preisen am Markt beschafft werden müssen. Die Versorgung mit Gas ist zwar aktuell gewährleistet und die Gasspeicher sind zu Beginn des Winters gut gefüllt. Die Versorgungslage hängt allerdings weiterhin unmittelbar vom Gasverbrauch ab. Die Gasspeicher haben den Zweck, Schwankungen beim Gasverbrauch auszugleichen. Im Laufe der Kälteperiode nimmt der Füllstand je nach Verbrauch ab. Sparen ist deshalb zwingend notwendig – insbesondere mit Blick auf das Folgejahr. Denn 2023 wird es noch schwieriger, den notwendigen Füllstand für die Gasspeicher zu erreichen. Denn anders als noch im Frühjahr 2022 ist 2023 mit gar keinen Lieferungen aus Russland mehr zu rechnen. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucher, dass jetzt dringend Gas eingespart werden muss. Parallel arbeiten viele Stellen daran, die Versorgungssituation bis zum Ende der anstehenden Heizperiode möglichst gut abzusichern. Mit der Alarmstufe erhöhen sich die Informationspflichten der Gasnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur: so behält die Politik gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft die Lage genau im Auge. Sollte es zu einer schlechteren Versorgungslage, etwa durch einen zu hohen Gasverbrauch kommen, kann die Bundesregierung die dritte Stufe des Notfallplans Gas ausrufen.
icon/arrow-right Wann tritt die Notfallstufe in Kraft?
Formal muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Notfallstufe ausrufen. Das kann notwendig werden, wenn eine weitere Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt. Eine Ursache könnte sein, dass noch weitere Gasbezugsquellen ausfallen oder in der Heizperiode zu viel Gas verbraucht wird. 
icon/arrow-right Was passiert, wenn die Notfallstufe in Kraft tritt?

In der Notfallstufe kann der Staat umfangreich in die Gasversorgung und -verteilung eingreifen. Das Ziel ist dann, die Belieferung geschützter Verbraucher zu gewährleisten – dazu zählen Privathaushalte, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen. Die Bundesnetzagentur wird in dieser Stufe als Bundeslastverteiler tätig und übernimmt hoheitliche Pflichten. Dazu zählt auch die Anordnung zu Abschaltungen im Gasnetz. In diesem Fall kommen jene Abschaltreihenfolgen zum Tragen, die seit Eintreten der Frühwarnstufe nach Kriterien der Bundesnetzagentur festgelegt wurden. Das ist im Notfallplan Gas so geregelt: Industriebetriebe mit großem Gasbedarf müssen mit Inkrafttreten der Frühwarnstufe Einsparpotentiale benennen. Das kann der Umstieg auf andere Energieformen sein, die Reduzierung der Leistung einzelner Aggregate oder das Schließen ganzer Betriebsteile. Aufgabe des örtlichen Gasnetzbetreibers ist es, anhand von Kriterien der Bundesnetzagentur eine Abschaltreihenfolge festzulegen.

icon/arrow-right Kann meine Gasversorgung bei Gasmangel zeitweise unterbrochen werden?

Nein, denn durch den Notfallplan Gas sind private Verbraucher und bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser und soziale Einrichtungen geschützt – auch bei Eintreten der Notfallstufe.

icon/arrow-right Woher stammt das Erdgas der Stadtwerke Stuttgart?

Wir beziehen unser Erdgas in einer Einkaufsgemeinschaft mit anderen Stadtwerken von europäischen Handelsplätzen. Eine Zuordnung zu konkreten Lieferanten können wir daher nicht gewährleisten. Der Herkunftsmix entspricht dem europäischen Durchschnittsmix. 

icon/arrow-right Welche Gas-Alternativen gibt es überhaupt für die Wärmebereitstellung?

Kurzfristig gibt es leider keine: Wer mit Erdgas heizt, ist an die Heizungstechnik gebunden. Umso wichtiger ist es daher, den Gasverbrauch zu senken, wo immer es möglich ist. Tipps zum Energiesparen haben wir Ihnen auf unserer Website zusammengestellt. Aktuell versucht man, in Deutschland zusätzliche Kapazitäten für verflüssigtes Erdgas aufzubauen (Liquid Natural Gas, LNG). Dieses wird mit Schiffen u.a. aus den USA gebracht. In Europa gibt es rund 40 LNG-Terminals, die in ein europäisches Verbundnetz einspeisen. Darüber können Teile fehlender Erdgasmengen ergänzt werden – komplett ersetzen lassen sie sich nicht. Aktuell bemüht sich die Politik um die Errichtung des ersten LNG-Terminals in deutschen Häfen; in Wilhelmshaven und Brunsbüttel wurden bereits LNG-Terminals in Betrieb genommen. Drei weitere sind in Stade und Lubin geplant.

icon/arrow-right Was kann ich tun, um vom Erdgas loszukommen?

Das ist ein komplexes Anliegen: Erdöl und Erdgas sind als fossile Energien mit Blick auf die Anstrengungen im Klimaschutz Auslaufmodelle. Erdöl verursacht sogar deutlich mehr CO2-Emissionen als Erdgas. Für Gebäudeeigentümer gibt es folgende Optionen: Sinnvoll dämmen, damit moderne Heizungsalternativen auf Basis von erneuerbaren Energien effizient arbeiten wie zum Beispiel eine strombetriebene Wärmepumpe. Kurzfristig ist immer Solarthermie für Warmwasserbereitung möglich, an einigen Stellen auch der Anschluss an ein Nahwärmenetz. Solche betreiben die Stadtwerke Stuttgart unter anderem auf dem Olga-Areal und im Neckarpark.

icon/arrow-right Kann Erdgas durch Wasserstoff ersetzt werden?

Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aber noch keine flächendeckende Versorgung mit dem klimaneutralen Gas. In den nächsten Jahren sollen sowohl die Erzeugungskapazitäten als auch die Infrastruktur kräftig ausgebaut werden. Inwieweit sich etwa das bestehende Erdgasnetz für den Wasserstofftransport eignen würde, wird aktuell noch untersucht.

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