Fragen und Antworten
Sie wollen mehr über die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft oder den Wechsel Ihres Strom- und Erdgasanbieters erfahren? Dann finden Sie hier alle wichtigen Fragen und die dazugehörigen Antworten. Beim Klick auf die einzelnen Überschriften finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Themen.
Wer steht hinter der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH?
Die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH ist der neue Anbieter von Ökostrom und Erdgas für Privat- und Geschäftskunden in Stuttgart. Der kommunale Energieversorger ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Stuttgart GmbH.
Welche Vorteile hat ein Wechsel zur Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft?
Die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft bieten 100 Prozent Ökostrom – produziert ohne fossile Brennstoffe ohne CO2-Ausstoß und ohne radioaktive Abfälle. Zudem gibt es neben dem herkömmlichen Erdgas ein innovatives Biogasprodukt mit einem Anteil von 10 Prozent klimaneutralem Biogas. Und das alles zu fairen und transparenten Konditionen: keine Erst- bzw. Mindestvertragslaufzeit, 4-wöchige Kündigungsfrist und eine niedrige Grundgebühr.
Kann ich mich persönlich beraten lassen?
Ja, schauen Sie einfach in unserer EnergiePlaza von Montag-Donnerstag von 9.00-16.30 Uhr und Freitag von 9.00-13.00 Uhr in der Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen vorbei. Hier entdecken Sie spannende Exponate, Echtzeit-Einblicke in unsere Energieströme und erhalten Sie kompetente Beratung. Oder rufen Sie uns an: 0711 8912-3333.
Woher kommt der Ökostrom der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft?
Unser Ökostrom stammt aus Wasser- und Windkraftanlagen. Die Erzeuger des Ökostroms haben keinerlei Beteiligung von bzw. an Atomkraftwerksbetreibern oder deren Tochterunternehmen. Entscheidend dabei ist, dass der Ökostrom überwiegend aus Neuanlagen kommt. Denn nur so ist sichergestellt, dass immer weiter in die ökologische Stromproduktion investiert wird und Atom- und Kohlekraftwerke weiter aus dem Angebotsmarkt verdrängt werden.
Was sind Neuanlagen?
Unser Ökostrom stammt überwiegend aus Neuanlagen. Das bedeutet die Wasser- und Windkraftanlagen, sind zum Zeitpunkt der Aufnahme der Belieferung nicht älter als sechs Jahre (2014: 70%). Diese Quote wird jährlich vom Tüv-Nord zertifiziert.
Wie kommt der Ökostrom nach Stuttgart?
„Strom-Elektronen“ werden, wo auch immer sie in Europa produziert werden, in den europäischen „Stromsee“ (Stromnetz) eingespeist. Bei uns passiert das in Deutschland, Norwegen und Österreich. Dann „gehen diese immer dorthin, wo sie gerade gebraucht werden“ – unabhängig von kaufmännischen Lieferverträgen.
Was aber die ökologische Stromproduktion bewirkt ist, dass andere Stromproduktion aus Atom- und Kohlekraftwerken in Europa zurückgefahren werden muss. Denn sonst würde ja – um beim Bild des Stromsees zu bleiben – dieser über die Ufer treten. Damit das nicht passiert, wird der Stromseepegel konstant auf 50 Hertz begrenzt.
Warum soll ich Ökostrom beziehen, wenn in ein und dasselbe Netz auch Strom aus Atom- und Kohlekraftwerken eingespeist wird? An der Steckdose lässt sich der Strommix ja letztlich nicht auf einzelne Quellen aufteilen.
Das ist sicher richtig. Was aber die ökologische Stromproduktion bewirkt ist, dass die aus Atom- und Kohlekraftwerken in Deutschland bzw. Europa zurückgefahren werden muss. Denn sonst würde ja der europäische „Stromsee“ über die Ufer treten. Damit das nicht passiert, wird der Stromseepegel konstant auf 50 Hertz begrenzt.
Aus diesem Grund ist es uns auch sehr wichtig, den Strom ausschließlich aus Wasser- und Windkraftwerken zu beziehen, die nicht älter als sechs Jahre sind (Neuanlagen). Denn nur so ist sichergestellt, dass immer weiter in die ökologische Stromproduktion investiert wird und Atom- und Kohlekraftwerke weiter verdrängt werden.
Für was steht die Abkürzung kWh?
Die Abkürzung kWh steht für Kilowattstunde. In dieser Einheit werden vor allem Strom-, Gas- aber auch Heizwärmekosten abgerechnet und mit Messeinrichtungen wie dem Strom- oder Gaszähler erfasst.
Was bedeutet Arbeitspreis?
Der Arbeits- oder auch Verbrauchspreis ist der Strompreis pro Kilowattstunde. Dieser gibt an, wie teuer eine Kilowattstunde Strom ist. Er wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet und auf der Stromrechnung extra aufgeführt. Unterschieden wird zwischen Tag- und Nachttarif oder Haupttarif (-zeit) oder Nebentarif (-zeit).
Und was Grundpreis?
Der Grundpreis ist neben dem Arbeitspreis die zweite Komponente einer Stromrechnung. Dieser ist vom Verbrauch unabhängig und kann monatlich oder jährlich erhoben werden. Der Grundpreis deckt feste Kosten wie etwa für die Zähler und die Abrechnung ab.
Was ist ein Doppeltarifzähler?
Mit dem Doppeltarifzähler werden sowohl Hoch- als auch Niedertarife aufgezeichnet.
Wie lange muss ich mich bei der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft vertraglich binden?
Bei uns gibt es keine Mindestvertragsbindung oder Erstvertragslaufzeit. Der Ökostrom- bzw. Erdgasliefervertrag kann vom Kunden und von der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Möchte der Kunde den Lieferanten wechseln, so empfehlen wir die Kündigung beim alten Lieferanten durch den neuen Lieferanten vornehmen zu lassen, um einen reibungslosen Lieferantenwechsel sicher zu stellen.
Kann ich den Vertrag widerrufen oder stornieren?
Ja, der Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden. (siehe auch unsere „Allgemeinen Regelungen zur Lieferung von Strom und Gas der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft“).
Gibt es eine Mindestmenge Ökostrom bzw. Erdgas, die ich abnehmen muss?
Nein, die gibt es nicht. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Energieversorgern machen wir uns auch für das Energiesparen stark. So lag der Durchschnittsverbrauch eines Haushalts, der von den Stadtwerken Stuttgart versorgt wurde, im Vorjahr mit 2550 Kilowattstunden/Jahr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 3034 Kilowattstunden/Jahr.
Muss ich meinem jetzigen Strom- bzw. Gaslieferanten selbst kündigen?
Nein, die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft erledigt alle Formalitäten für Sie! Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Wie lange dauert es, bis ich nach Vertragsabschluss von der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft beliefert werde?
In der Regel ca. sechs Wochen, nachdem Ihr ausgefüllter Vertrag bei uns eingegangen ist. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Ersten eines Monats, außer bei Einzügen, hier wird die Versorgung zum Einzugsdatum beantragt. Sobald wir den genauen Termin des Versorgerwechsels kennen, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.
Wichtig: Außer bei Neueinzug sollte dem Vertrag am besten eine Kopie der letzten Stromrechnung beigelegt werden.
Ich möchte zum nächsten Ersten wechseln, weil z.B. mein Strom- bzw. Gasversorger die Preise erhöht. Geht das?
Für einen Stromwechsel müssen Wechselfristen eingehalten werden und zwar im Minimum vier Wochen zum nächsten Ersten. Auch wir benötigen ein paar Tage zur Auftragsbearbeitung, so dass man sagen kann: wenn Ihr Vertrag vollständig mit allen Daten bei uns bis zum 20. eines Monats vorliegt, findet der Wechsel zum Ersten des übernächsten Monats statt. Beispiel: wir bekommen Ihren Vertrag am 19. August die Versorgung kann zum 1.Oktober beantragt werden. Normalerweise muss der Vertrieb Preiserhöhungen so rechtzeitig mitteilen, dass der Kunde genügend Zeit hat, vor der Preiserhöhung zu wechseln, wenn er das möchte. Wir sind absolut an die Fristen gebunden und können den Wechsel nur unter der Einhaltung der Fristen beantragen, es sei denn, es handelt sich um einen Einzug oder Umzug.
Ich ziehe um, und möchte in meiner neuen Wohnung Ökostrom bzw. Erdgas von der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft beziehen. Was muss ich jetzt beachten?
Sie sollten den Stromwechsel möglichst schon vor dem Umzug/ Einzug einleiten. Sobald Sie wissen, wann Sie die neue Wohnung übernehmen und welche Zählernummer zur Wohnung gehört, sollten Sie uns den Auftrag zur Lieferung für die neue Wohnung zukommen lassen. Vermerken Sie auf Ihrem Auftrag zur Lieferung bei einem Einzug bitte das Datum der Wohnungsübernahme, die Zählernummer(n) und den voraussichtlichen Jahresverbrauch. Wenn Sie beim Einzug in eine neue Wohnung nicht aktiv einen Stromversorger auswählen, entsteht automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger (Lieferant vor Ort) zu dessen Standardtarif. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung der üblichen Fristen jederzeit von einem neuen Lieferanten wieder gekündigt werden.
Welche Daten brauche ich, um zu den Stadtwerken Stuttgart zu wechseln?
Zählernummer, Name des aktuellen Energieversorgers, ungefährer Jahresverbrauch – das benötigen Sie, um zu Ökostrom, Erd- oder Biogas der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft zu wechseln. Diese Daten finden Sie auf Ihrer bisherigen Strom- bzw. Gasrechnung. Außerdem benötigen wir Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung.
Wo finde ich meine Strom- bzw. Gaszählernummer?
Ihre Strom- bzw. Gaszählernummer finden Sie am einfachsten auf Ihrer bisherigen Strom- bzw. Gasrechnung. Liegt Ihnen diese nicht mehr vor, so steht die Nummer auch direkt auf dem Zählerkasten. Den finden Sie entweder direkt in Ihrer Wohnung oder im Keller. Manchmal hat leider nur der Hausmeister Zugang zu den Zählern der Mieter – dann müssten Sie sich an ihn wenden. Die Daten benötigen wir für die Ummeldung der Stromversorgung auf uns. Zum Wechseltermin sollte der Kunde seinem alten Lieferanten den abgelesenen Zählerstand mitteilen. Oft schickt der alte Versorger ein Ableseformular zum Wechseltermin, aber das wird sehr unterschiedlich gehandhabt, oft wird auch einfach geschätzt. Ein abgelesener Zählerstand ist einem geschätzten Zählerstand immer vorzuziehen.
Wie erfahre ich meinen Jahresverbrauch an Strom bzw. Gas?
Ihr Jahresverbrauch wird auf Ihrer alten Strom- bzw. Gasrechnung ausgewiesen. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben können Sie sich an diesen Durchschnittswerten orientieren.
Strom
- Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr
- 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr
- 4-Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
Erdgas
- Kochgas: 1.000 kWh/Jahr
- Wohnung: 8.000 kWh/Jahr
- Einfamlienhaus: 20.000 kWh/Jahr
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Wir bitten Sie beim Vertragsabschluss mit der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft um eine Bankeinzugsermächtigung. Dies spart Verwaltungskosten. Wenn Sie die monatlichen Abschläge überweisen, so müssen wir die Zahlungen alle einzeln überprüfen und einbuchen, was sehr zeitaufwändig ist. Dafür müssen wir Ihnen monatlich 1,25 Euro in Rechnung stellen. Zudem müssen Sie an die Überweisung denken, oder daran, dass Sie einen Dauerauftrag ändern, wenn sich nach einer Jahresrechnung die Abschläge verändern. Mit einer Einzugsermächtigung ist es für Sie und uns einfacher. Eine Einzugsermächtigung ist jederzeit widerrufbar, so dass es keinerlei Risiko für Sie darstellt, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Wie werden die Abschläge erhoben?
Immer am 15. Tag des Monats wird der Abschlag für den laufenden Monat eingezogen. Die gezahlten Abschläge werden in der Jahresrechnung verrechnet. Hat der Kunde zu viel bezahlt, so bekommt er etwas zurück, hat er zu wenig bezahlt, muss er etwas nachzahlen.
Muss ich meinem jetzigen Stromlieferanten selbst kündigen?
Nein, die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft erledigt das für Sie! Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein, der Wechsel kostet nichts, weder beim alten Versorger noch bei uns.
Kann ich wechseln, auch wenn ich kein eigenes Haus habe, sondern in einer Mietwohnung wohne?
Es kann jeder Stromkunde wechseln, der einen eigenen Stromzähler hat. „Eigen“ bedeutet, dass der Stromzähler auf seinen Namen läuft und er eine Rechnung von einem Stromlieferanten bekommt. Dabei ist es völlig egal, ob er in einem Haus oder einer Mietwohnung wohnt.
Muss ich meinem Vermieter sagen, dass ich meinen Strom- bzw. Gaslieferanten wechsle?
Nein, normalerweise nicht! Jeder, der einen Stromzähler auf seinen Namen hat, kann ohne Weiteres wechseln. Sollten Sie Ihre Stromrechnung jedoch direkt vom Vermieter bekommen, müssen Sie sich mit ihm in Verbindung setzen.
Kann ich auch als Geschäftskunde zur Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft wechseln?
Ja! Bei uns gelten beim Ökostrom wie beim Erdgas für Privat- und Geschäftskunden die gleichen Tarife.
Sind Umstellungen oder technische Veränderungen in meinem Haushalt nötig, wenn ich zur Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft wechsle?
Nein, überhaupt nicht. Sogar der Strom- bzw. Gaszähler bleibt der alte. Neben den Netznutzungsentgelten zahlt die Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft auch die Gebühren für den Zähler an Ihren Netzbetreiber. Dafür wird dieser wie bisher vom Netzbetreiber abgelesen, geeicht usw..
Wer liest nach dem Wechsel meinen Zähler ab?
Das macht, wie vorher auch, der Netzbetreiber vor Ort. Dieser schickt einen Kundendienstmitarbeiter zur Ablesung vorbei oder fordert Sie mit einer Ablesekarte auf, ihm den Zählerstand zu einem bestimmten Termin mitzuteilen. Wenn keine Ablesung möglich ist und/oder Sie die Ablesekarte nicht zurückschicken, schätzt er aufgrund Ihres Verbrauches in der Vergangenheit den Zählerstand zu dem angegebenen Termin. Da eine Schätzung immer Ungenauigkeiten mit sich bringt, ist es auf jeden Fall besser, den Zähler abzulesen. Die Ermittlung des Zählerstandes erfolgt über den Netzbetreiber vor Ort, weil dieser in der Regel auch der Eigentümer des Zählers ist.
Wer ist für Störungen zuständig, wenn ich Strom bzw. Gas in Zukunft von der Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft beziehe?
Für Störungen ist der örtliche Netzbetreiber zuständig. Dieser ist für die Funktionsfähigkeit des Strom- bzw. Gasnetzes verantwortlich. Im Netzgebiet Stuttgart ist das für Strom die Stuttgart Netze GmbH und für Gas die NetzeBW GmbH. Deren Störungsstellen erreichen Sie über www.stuttgart-netze.de (Servicetelefon 0800-4804 400) bzw. www.netze-bw.de (Servicetelefon 0800 3629-447).
Wie berechnet sich der Ökostrompreis?
Dem Rechner liegt unser Ökostromtarif für Haushalt und Gewerbe von 34,95 Cent/kWh zugrunde.
Wie berechnet sich der Erdgaspreis?
Die Berechnung wird auf Basis unserer Erdgastarife für Haushalt und Gewerbe durchgeführt.
Wo finde ich Informationen zu meinem Stromverbrauch?
Ihren Jahresstromverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sollten Sie keine Verbrauchsdaten zur Hand haben, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
- Single-Haushalt: 1.800 kWh/Jahr
- 2-Personen-Haushalt: 2.500 kWh/Jahr
- 3-Personen-Haushalt: 3.400 kWh/Jahr
- 4 Personen-Haushalt: 4.000 kWh/Jahr
Gibt es Sondertarife für Nachtspeicherheizungen usw. ?
Wir haben auch passende Tarife für Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen, Doppelzähler und getrennte Messung von Haushalts- und Wärmestrom. Unser Team des Kundencenter stellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot zusammen.
Wo finde ich Informationen zu meinem Gasverbrauch?
Auch Ihren Jahresgasverbrauch können Sie der letzten Abrechnung entnehmen – hier die typischen Verbrauchswerte:
- Kochgas: 1.000 kWh/Jahr
- Wohnung: 8.000 kWh/Jahr
- Einfamilienhaus: 20.000 kWh/Jahr
Was ist der Arbeitspreis?
Das zahlen Sie bei den Stadtwerken Stuttgart für den von Ihnen angegebenen Jahresstrom- bzw. Jahresgasverbrauch. Er wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet.
Was bedeutet der Grundpreis?
Hinzu kommt der monatliche Grundpreis, berechnet auf 12 Monate. Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig und deckt feste Kosten, etwa für die Anbringung und Wartung des Zählers sowie für die Abrechnungen.
Was bedeutet der Jahrespreis?
Die genannten Preise sind Endpreise und beinhalten alle Steuern und gesetzlichen Abgaben.
Was bedeutet der Begriff "Abschlag"?
Der errechnete Jahresstrom- bzw. Jahresgaspreis entspricht der hier genannten Abschlagszahlung, auf den vollen Euro Betrag auf- oder abgerundet.
Was ist die Datengrundlage für die Berechnung der Umweltentlastung?
Die Daten, die der Berechnung zugrunden liegen, entsprechen dem bundesdurchschnittlichen Strom-Mix.