SWS und Uhl Windkraft geben Windstandort Zollernalb auf

Windmessungen belegen unzureichende Wirtschaftlichkeit – Stadtwerke Stuttgart und Uhl Windkraft verständigen sich auf Verzicht

Stuttgart, Zollernalbkreis – Die Stadtwerke Stuttgart (SWS) und Uhl Windkraft beenden jeweils ihre Planungen für die Windenergieanlagen am Standort Zollernalb im Vorranggebiet ZAK-01 bei Rangendingen und Grosselfingen. Ausschlaggebend für diesen Schritt sind die vorliegenden Ergebnisse der Windmessungen. Diese zeigen auf, dass die ursprünglich prognostizierten Windverhältnisse an den geplanten Standorten im Bereich Zollernalb nicht erreicht werden. Aus Sicht beider Projektträger ist damit ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen nicht gegeben.

„Wir haben diese Entscheidung nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Faktoren getroffen. Sehr gerne hätten wir mit dem Projekt einen Beitrag zur Klimaneutralität in Baden-Württemberg geleistet. Gleichzeitig stehen wir für einen verantwortungsvollen und glaubwürdigen Ausbau der erneuerbaren Energien – dazu gehört auch, Projekte nicht weiterzuverfolgen, wenn sie sich wirtschaftlich nicht umsetzen lassen“, erklärt Peter Drausnigg, Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart.

“Es steckt natürlich viel Herzblut in diesem Projekt, durch das vor Ort erhebliche kommunale Wertschöpfung entstehen sollte – einschließlich einer breit aufgestellten Bürgerbeteiligung. Wir bedauern das Aus des Projekts sehr“, ergänzt Franz Uhl, Geschäftsführer von Uhl Windkraft.

Geplant war am Standort Zollernalb der Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen: drei durch die SWS sowie vier durch Uhl Windkraft. Windmessungen haben jedoch ergeben, dass die tatsächlichen Windverhältnisse je nach Standort etwa 10 bis 15 Prozent unter den prognostizierten Annahmen liegen. In Kombination mit zunehmend steigenden Investitions- und Betriebskosten für Windenergieanlagen ist eine wirtschaftliche Umsetzung der Projekte nicht möglich.

Umfangreiche Vorarbeiten seit 2023

Die Stadtwerke Stuttgart hatten im September 2023 nach einer Ausschreibung des Hauses Hohenzollern einen Pachtvertrag für die Flächen im Vorranggebiet ZAK-01 abgeschlossen. Uhl Windkraft schloss einen entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde Grosselfingen. Das Gebiet ist im Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Neckar-Alb als Vorranggebiet für Windenergie vorgesehen.

In den vergangenen Jahren haben beide Unternehmen umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt. Neben der Windmessung schließt dies entsprechende Umwelt- und Artenschutzuntersuchungen, Schall- und Schattenprognosen, Netzanschlussprüfungen sowie die Erstellung von Transport- und Logistikkonzepten mit ein. Die Genehmigungsanträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind im Juni 2025 eingereicht worden. Die Genehmigung für die Windkraftanlagen sollte im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.

Darüber hinaus hat eine breite Öffentlichkeitsarbeit stattgefunden. So wurden die Bürgerinnen und Bürger laufend über das Projekt informiert, beispielsweise über eine fortlaufend aktualisierte Projekthomepage oder einen gemeinsam von der SWS und Uhl Windkraft konzipierten öffentlichen Infomarkt in Grosselfingen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Windenergie

Am grundsätzlichen Kurs der Stadtwerke Stuttgart ändert die Entscheidung nichts. Das Portfolio an erneuerbaren Energien wird weiterhin konsequent ausgebaut, beispielsweise durch das Repowering der bestehenden Windenergieanlage am Grünen Heiner. Die neue Anlage soll nach ihrer Ertüchtigung einen bis zu siebenfach höheren Energieertrag liefern. Auch Uhl Windkraft betont, dass der Fokus weiterhin auf leistungsfähigen und effizienten Standorten liegt, an denen Windenergie einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten kann.