ENERGIEAUDITS FÜR UNTERNEHMEN

Mit den Stadtwerken zu mehr Energieeffizienz

Die Stadtwerke Stuttgart bieten Ihnen eine zuverlässige und zielorientierte Begleitung zum erfolgreichen Energieaudit an. Seit dem 5. Dezember 2015 sind alle kommunalen Eigenbetriebe und größere Unternehmen nach dem EDL-G verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Diese haben die Möglichkeit, ein von der BAFA gefördertes Energieaudit durchführen zu lassen um Energieeffizienzpotentiale zu identifizieren.

 

Ihre Vorteile

  • Path

    Maßgeschneidertes Vorgehen und Angebot für das Energieaudit

  • Path

    Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

  • Path

    Steigerung der Energieeffizienz

  • Path

    Senkung der Energiekosten

Wir begleiten Sie beim Energieaudit

Die zentralen Punkte des Audits sind die Aufnahme des Energieverbrauchs und der Energieflüsse in Ihrem Unternehmen. Als Ergebnis erhalten Sie einen umfassenden Bericht, in welchem die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Energieeffizienz aufgeführt sind. Das Audit nach der DIN EN 16247-1 folgt nach der Norm einem vorgegebenen Muster. Das folgende Vorgehen soll Ihnen einen ersten Eindruck über einen möglichen Projektablauf geben:

  • Path

    Auftaktbesprechnung: Information aller Beteiligten 

  • Path

    Datenerfassung: Ist-Stand des Verbrauchs und ggf. der Erzeugung

  • Path

    Außeneinsatz: Ermittlung und Verifikation der Verbraucher

  • Path

    Analyse: Evaluierung von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung

  • Path

    Bericht: Prozessbeschreibung sowie Zusammenfassung der Ergebnisse

  • Path

    Abschlussbesprechung: Übergabe und Erläuterung des Berichts

FAQ

Fragen und Antworten zum Energieaudit

icon/arrow-right Was regelt das Energiedienstleistungsgesetz?

Im April 2015 trat das neue Energiedienstleistungsgesetz (kurz EDL-G) in Kraft. Nach § 8 ff. EDL-G müssen große und kommunale Unternehmen ein Energieaudit nach der DIN EN 16247-1 durchführen. Dies musste erstmalig bis zum 05.12.2015 geschehen und fällt danach im Vierjahresturnus wieder an. Wurde Ihr Unternehmen diesbezüglich noch nicht aktiv, sollten Sie jetzt handeln, um die Chance zu wahren mögliche Bußgelder, nach § 12 EDL-G, zu verhindern. Das gesamte Gesetz kann unter folgendem Link nachgelesen werden: http://www.gesetze-im-internet.de/edl-g/

icon/arrow-right Was bedeutet/ ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit "ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten" (DIN EN 16247-1). Unternehmen können Energieaudits nutzen, um systematisch Verbesserungschancen der betrieblichen Energieverbraucher zu identifizieren und wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Weitere Informationen zu Energieaudits finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html

icon/arrow-right Für wen gilt die Energieauditpflicht?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (= KMU) sind von der Auditpflicht befreit. Ebenso sind Unternehmen, welche ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem EMAS installiert haben davon ausgenommen. Nahezu alle anderen Unternehmen sind verpflichtet das Energieaudit durchzuführen. Hierzu zählen ebenso Unternehmen, welche eine Beteiligung über 25 Prozent von kommunaler Seite haben (Bei Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohnern und einem Jahreshaushalt unter 10 Mio. Euro ergibt sich der Nicht-KMU-Status von Unternehmen aus einer kommunalen Beteiligung von über 50 Prozent). Ob für Ihr Unternehmen eine Auditpflicht besteht, erfahren Sie von unserem Ansprechpartner.

icon/arrow-right Was kommt auf mich zu? Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Dies kommt sowohl auf die Größe und die Struktur Ihres Unternehmens als auch auf den Energiebedarf und die Verfügbarkeit der Energiedaten an. Wir empfehlen Ihnen ein Diagnoseaudit für 950 Euro, an welchem wir einen Tag lang Ihr Unternehmen untersuchen und Ihnen danach ein maßgeschneidertes Angebot machen können. Nehmen Sie das daraus entstandene Angebot an, werden die angefallenen Kosten im Energieaudit verrechnet.

icon/arrow-right Wie geht es nach dem Energieaudit weiter?

Nach dem Audit geht es an die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist zwar nicht verpflichtend, jedoch absolut sinnvoll, wenn sich wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen ergeben. Die Stadtwerke helfen Ihnen gerne dabei diese umzusetzen. Wir beraten Sie mit passenden Lösungen verschiedener dezentraler Energieerzeugungstechnologien oder helfen Ihnen den richtigen Handwerker oder Dienstleister zu finden.

Beispielsweise bieten die Stadtwerke Stuttgart Solarstrom-Lösungen für Geschäfts- und Gewerbekunden an, mit deren Hilfe Sie Sonnenstrom auf Ihrem Dach erzeugen und vor Ort selber nutzen können. Damit reduzieren Sie Ihre Stromrechnung und treiben die Energiewende voran. Darüber hinaus helfen wir Ihnen Strom und Wärme für Ihre Immobilie effizient und kostengünstig selber zu produzieren. Dabei übernehmen die Stadtwerke Beratung, Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung der Anlage. Sie müssen sich um nichts kümmern und zahlen für die erzeugte Energie. Kurzum: Wir bieten clevere Lösungen für Ihre Energiezukunft - sprechen Sie uns an!

icon/arrow-right Wo kann ich mich zum Thema "Energieaudit" informieren?

Weitere Informationen zu Energieaudits finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html