Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Stadtwerke Stuttgart und allen Tochtergesellschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,
hier erfahren Sie alles zu unseren Teilnahmebedingungen und zur Gewinnabwicklung von Gewinnspielen, die im Kundencenter, auf Veranstaltungen, auf der Webseite oder den Social-Media-Plattformen der Stadtwerke Stuttgart oder ihrer Tochtergesellschaften stattfinden.

1.    Anwendungsbereich
2.    Teilnahmeberechtigung
3.    Gewinnspiele im Kundencenter der Stadtwerke Stuttgart
4.    Gewinnspiele an Infoständen der Stadtwerke Stuttgart bei Events/ Veranstaltungen
5.    Online-Gewinnspiele
6.    Social Media-Gewinnspiele
7.    Gewinnabwicklung
7.1    Zusendung von Sachgewinnen auf Wunsch des Gewinners
7.2    Zusendung von Zeit- und Wertgutscheinen auf Wunsch des Gewinners
8.    Promotion
9.    Übertragbarkeit von Gewinnen
10.    Vorzeitige Beendigung, Verlängerung und Änderung des Gewinnspiels
11.    Gewinnansprüche
12.    Ausschluss
13.    Haftung
14.    Rechtsweg

1.    Anwendungsbereich

1.1    Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die auf der Webseite oder den Social-Media-Plattformen der Stadtwerke Stuttgart stattfinden. Sie finden neben den besonderen Teilnahmebedingungen für das jeweilige Gewinnspiel Anwendung.

1.2    Die Durchführung der Gewinnspiele findet in eigener Verantwortung der Stadtwerke Stuttgart statt. Es besteht keine Verbindung zu den Anbietern der Social-Media-Plattformen (Facebook, Instagram etc.). Sie werden in keiner Weise von selbigen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Informationen im Rahmen der Gewinnspiele werden ausschließlich der Stadtwerke Stuttgart als Veranstalter bereitgestellt.
Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht der Plattformanbieter, sondern die Stadtwerke Stuttgart. Fragen und Feedback zum jeweiligen Gewinnspiel ist daher ausschließlich an die Stadtwerke Stuttgart zu richten. Der Teilnehmer stellt den Anbieter der Social-Media-Plattform (Facebook, Instagram etc.) im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel von jeglicher Haftung frei.

1.3    Eine Teilnahme an den Gewinnspielen ist nur zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit seiner Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

2.    Teilnahmeberechtigung

Teilnahme- und gewinnberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen. Der Anmelder bzw. der Kontakt für den Teilnahmeberechtigten muss jedoch in jedem Fall eine natürliche Person sein. 

3.    Gewinnspiele im Kundencenter der Stadtwerke Stuttgart

3.1    Die Bewerbung für das Gewinnspiel erfolgt durch das Ausfüllen und das Absenden des Teilnahmeformulars (Postalisch, per Mail oder Kontaktformular) im Stadtwerke-Kundencenter an die Stadtwerke Stuttgart.

3.2    Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt werden. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel bedarf es der Angabe von personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person, damit wir oder unser Partner im Falle eines Gewinns mit der Person in Kontakt treten und den Gewinn zukommen lassen können. Für die daraus resultierenden Informationspflichten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.stadtwerke-stuttgart.de/datenschutz/.

3.3    Der Gewinner wird, sofern nicht anders angegeben, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

3.4    Die Benachrichtigung im Gewinnfall erfolgt in der Regel per E-Mail. Wann dies geschieht, ist im einzelnen Gewinnspiel näher beschrieben.

4.    Gewinnspiele an Infoständen der Stadtwerke Stuttgart bei Events/ Veranstaltungen

4.1    Die Bewerbung für das Gewinnspiel erfolgt durch das Ausfüllen und das Absenden des Teilnahmeformulars (Postalisch, per Mail oder Kontaktformular) an einem Infostand der Stadtwerke Stuttgart bei Events oder Veranstaltungen.

4.2    Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt werden. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel bedarf es der Angabe von personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person, damit wir oder unser Partner im Falle eines Gewinns mit der Person in Kontakt treten und den Gewinn zukommen lassen können. Für die daraus resultierenden Informationspflichten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.stadtwerke-stuttgart.de/datenschutz/.

4.3    Der Gewinner wird, sofern nicht anders angegeben, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

4.4    Die Benachrichtigung im Gewinnfall erfolgt in der Regel per E-Mail. Wann dies geschieht, ist im einzelnen Gewinnspiel näher beschrieben.

5.    Online-Gewinnspiele

5.1    Die Bewerbung für das Gewinnspiel erfolgt durch das Ausfüllen und das Absenden des Teilnahmeformulars oder das Absenden einer E-Mail an die Stadtwerke Stuttgart.

5.2    Die Registrierung kann nur abgeschlossen werden, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt werden. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel bedarf es der Angabe von personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person, damit wir oder unser Partner im Falle eines Gewinns mit der Person in Kontakt treten und den Gewinn zukommen lassen können. Für die daraus resultierenden Informationspflichten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.stadtwerke-stuttgart.de/datenschutz/.

5.3    Der Gewinner wird, sofern nicht anders angegeben, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

5.4    Die Benachrichtigung im Gewinnfall erfolgt in der Regel per E-Mail. Wann dies geschieht, ist im einzelnen Gewinnspiel näher beschrieben.

5.5    Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Veranstalter mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Falls der Veranstalter innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der Veranstalter behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.

6.    Social Media-Gewinnspiele

6.1    Die Bewerbung für das Gewinnspiel erfolgt durch das Liken oder Kommentieren des Beitrages, auf die im Posting selbst erklärte Art und Weise.

6.2    Der Gewinner wird, sofern nicht anders angegeben, nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

6.3    Die Benachrichtigung im Gewinnfall erfolgt in der Regel per Privatnachricht oder in Form einer Benachrichtigung in den Kommentaren. Wann dies geschieht, ist im einzelnen Gewinnspiel näher beschrieben. Die Gewinner werden anschließend aufgefordert, die für die Gewinnabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten, an eine bestimmte E-Mail-Adresse zu senden. Diese Daten werden benötigt, damit wir oder unser Partner im Falle eines Gewinns mit der Person in Kontakt treten und den Gewinn zukommen lassen kann. Für die daraus resultierenden Informationspflichten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung https://www.stadtwerke-stuttgart.de/datenschutz/.

7.    Gewinnabwicklung

Wie der Gewinner an seinen Gewinn kommt, wird ihm im Einzelnen bei der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Grundsätzlich gilt jedoch folgendes:

7.1    Zusendung von Sachgewinnen auf Wunsch des Gewinners

7.1.1    Hat eine Person gewonnen, kann dieser der Gewinn in Abstimmung mit uns per Post, Kurier oder Spedition übersandt werden.

7.1.2    Die Zusendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Gewinners. Insbesondere hat der Gewinner auch alle Folgekosten zu tragen, die aus der Übersendung entstehen, z.B. weil er zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht anwesend ist.

7.1.3    Wird der Gewinn per Post zugeschickt, muss der Gewinner bei der Gewinnbenachrichtigung seinen Namen und seine vollständige, korrekte Anschrift (auch mögliche c/o-Angaben) hinterlegen. Wird der Gewinn per Kurier oder Spedition geliefert, muss der Gewinner zusätzlich auch seine Telefon-Nr. und seine E-Mail-Adresse hinterlegen.

7.2    Zusendung von Zeit- und Wertgutscheinen auf Wunsch des Gewinners

7.2.1    Hat eine Person gewonnen, kann dieser der Gewinn in Abstimmung mit uns per Post, Mail, Kurier oder Spedition übersandt werden.

7.2.2    Die Zusendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Gewinners. Insbesondere hat der Gewinner auch alle Folgekosten zu tragen, die aus der Übersendung entstehen, z.B. weil er zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht anwesend ist.

7.2.3    Wird der Gewinn per Post zugeschickt, muss der Gewinner bei der Gewinnbenachrichtigung seinen Namen und seine vollständige, korrekte Anschrift (auch mögliche c/o-Angaben) hinterlegen. Wird der Gewinn per Kurier oder Spedition geliefert, muss der Gewinner zusätzlich auch seine Telefon-Nr. und seine E-Mail-Adresse hinterlegen.

8.    Promotion

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-/Bild- und Textpromotions, auch im Internet, zur Verfügung zu stehen und erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang auch sein Name genannt wird.

9.    Übertragbarkeit von Gewinnen

9.1    Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Dem Gewinner ist es untersagt, seinen Gewinn an eine dritte Person weiter zu veräußern.

9.2    Verstößt der Gewinner gegen diese Regel, sind die Stadtwerke Stuttgart berechtigt, nachträglich den Gewinn abzuerkennen und zurückzufordern oder einen Wertersatz in Geld zu verlangen. Darüber hinaus sind die Stadtwerke Stuttgart berechtigt, in einem solchen Falle den Teilnehmer von der Teilnahme an zukünftigen Gewinnspielen auszuschließen.

9.3    Auch bei anderen Manipulationen, welcher Art auch immer, sind die Stadtwerke Stuttgart berechtigt, den Teilnehmer ohne nähere Angaben von Gründen von laufenden und zukünftigen Gewinnspielen auszuschließen. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, sofern es in dem entsprechenden Gewinnspiel nicht anders kommuniziert wird. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden oder gibt es bei einer Abstimmung zwei Gewinner, entscheidet das Los.

10.    Vorzeitige Beendigung, Verlängerung und Änderung des Gewinnspiels

Stadtwerke Stuttgart behält sich das Recht vor, ein Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden, zu verlängern oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spieles beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

11.    Gewinnansprüche

11.1    Wird der Gewinn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Gewinnbenachrichtigung abgeholt, verfällt der Gewinnanspruch.

11.2    Tickets für bei der Abholung abgelaufene Veranstaltungen werden nicht durch andere Gewinne ersetzt.

11.3    Bei Reisen verfällt der Reisegewinn, sofern der Gewinner die Reise nicht zu dem vom Reiseveranstalter bestimmten Zeitpunkt antritt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für eine nicht angetretene Reise besteht nicht.

11.4    Mit der Übergabe des Gewinns wird der Veranstalter von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

11.5    Ansprüche wegen möglicher Sach- und/oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

12.    Ausschluss

12.1    Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, einen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt besonders dann, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Ebenfalls gilt dies bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

12.2    Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen zuvor ausgelosten Gewinner, so kann der Gewinn im Nachhinein aberkannt werden.

13.    Haftung

13.1    Stadtwerke Stuttgart haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel der jeweiligen Gewinne.

13.2    Sollte der Gewinn in einem Ticket für eine Veranstaltung (z.B. Konzert) bestehen, stehen dem Gewinner keine Ansprüche gegen uns zu, wenn die Veranstaltung ausfallen oder verschoben werden sollte. Unberührt bleiben mögliche Ansprüche des Gewinners gegen den Veranstalter.

14.    Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.