Hier können Sie Ihr Elektroauto laden
⬤ Ladestation verfügbar (Laden mit Ladekarte, Lade-App und Ad-hoc Laden)
⬤ Ladestation aktuell belegt/ in Nutzung
Wie kann man an den SWS-Ladesäulen laden?
Vertragsunabhängiges Ad-Hoc-Laden
Ad-Hoc-Laden bedeutet spontan, vertragsunabhängig, ohne Ladekarte oder App. Konditionen für Ad-hoc-Laden (Bruttopreis):
- Pro Kilowattstunde: 39 ct
- Blockiergebühr pro Min ab der 61. Minuten*: 8 ct
*In den ersten 60 Minuten und zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr fällt keine Blockiergebühr an.
Per Ladeapp
An den SWS-Ladestationen können Sie mit Ladeapps unterschiedlicher Fahrstromanbieter laden. Ob und unter welchen Konditionen erfragen Sie in Ihrer Ladeapp. Ihr Fahrstromanbieter entscheidet, welche Preise er an den SWS-Ladestationen von Ihnen verlangt, nicht die Stadtwerke Stuttgart.
Die Stadtwerke Stuttgart werden in Zukunft eine eigene SWS-Ladeapp anbieten.
Per Ladekarte
An den SWS-Ladestationen können Sie mit Ladekarten unterschiedlicher Fahrstromanbieter laden. Ob und unter welchen Konditionen erfragen Sie bitte zuvor bei Ihrem Fahrstromanbieter, da dieser entscheidet, welche Preise er an den SWS-Ladestationen von Ihnen verlangt, nicht die Stadtwerke Stuttgart.
Die Stadtwerke Stuttgart werden in Zukunft eine eigene SWS-Ladekarte anbieten.
Wie funktioniert der Aufbau der Ladestationen?
Fragen & Antworten
1. Vertragsunabhängiges Ad-hoc-Laden:
Das bedeutet spontan, vertragsunabhängig, ohne Ladekarte oder App. Folgende Konditionen gelten für das Ad-Hoc-Laden (Bruttopreis):
- Pro Kilowattstunde: 39 Cent
- Blockiergebühr pro Minute ab der 61. Minute: 8 Cent
- Für das Ad-hoc-Laden zwischen 22 und 6 Uhr fällt keine Blockiergebühr an.
2. Per Ladeapp:
Sie können auch mit Ladeapps unterschiedlicher Fahrstromanbieter laden. Ob und unter welchen Konditionen erfahren Sie in Ihrer Ladeapp. Ihr Fahrstromanbieter entscheidet, welche Preise er an den SWS-Ladestationen von Ihnen verlangt, nicht die Stadtwerke Stuttgart.
3. Per Ladekarte:
Sie können auch mit Ladekarten unterschiedlicher Fahrstromanbieter laden. Ob und unter welchen Konditionen erfragen Sie bitte zuvor bei Ihrem Anbieter. Ihr Fahrstromanbieter entscheidet, welche Preise er an den SWS-Ladestationen von Ihnen verlangt, nicht die Stadtwerke Stuttgart.
Es ist unser Ziel, dass an den SWS-Ladestationen mit den Ladekarten und Ladeapps aller Fahrstromanbieter geladen werden kann. Zu diesem Zweck haben die Stadtwerke Stuttgart allen Fahrstromanbietern einen Zugang angeboten. Ob Ihr Fahrstromanbieter das Angebot angenommen hat und Ihnen das Laden bei unseren Ladestationen ermöglicht, erfahren Sie über Ihre App oder auf Nachfrage bei Ihrem Anbieter. Die meisten großen Fahrstromanbieter in Stuttgart bieten dies bereits an. Dazu gehören unter anderen EnBW mobility+, Bosch Charge my EV, Bay Wa mobility, EWE Go, JUCR, Porsche Smart Mobility GmbH, Elvah, Newmotion, Plugsurfing, Spirii Go.
Das Ad-hoc-Laden bietet Ihnen die Möglichkeit, jederzeit vertragsunabhängig zu laden. Sie benötigen keine Ladekarte oder Ladeapp. Um einen Ladevorgang via Ad-hoc-Laden zu starten, scannen Sie mit Ihrem Smartphone den am Ladepunkt angebrachten QR-Code. Daraufhin öffnet sich automatisch eine mobile Webseite, über die Sie mit wenigen Schritten den gewünschten Ladevorgang starten können. Der aktuell geltende Ad-hoc-Tarif wird Ihnen vor Beginn des Ladevorgangs angezeigt.
Immer mehr Stuttgarterinnen und Stuttgarter nutzen Elektroautos, haben allerdings keine private Ladestation und sind auf öffentliche Ladestationen angewiesen. Aus diesem Grund sollten alle die Ladestationen möglichst jederzeit nutzen können, insbesondere wenn der Akkustand dies erfordert. Oftmals werden die Ladestandorte allerdings als kostenlose Parkplätze für Elektroautos genutzt – und zwar lange über den Ladevorgang hinaus. Mit der Blockiergebühr beim Ad-hoc-Laden wollen wir das Bewusstsein dafür schärfen, dass öffentliche Ladesäulen nach dem Laden schnell für andere Elektromobilisten freigeben werden. Auch andere Betreiber von Ladestationen haben sich aus diesem Grund für eine Blockiergebühr entschieden.
An den SWS-Ladestationen fällt beim Ad-hoc-Laden ab der 61. Minute eine Gebühr von 8 Cent pro Minute an – außer zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. In diesem Zeitraum ist die Standzeit frei.
Die Stadtwerke Stuttgart bieten die öffentlichen AC-Ladestationen insbesondere für das Zwischenladen an, damit möglichst viele E-Autos mit niedrigem Akku geladen werden können. In einer Stunde freie Ladezeit kann man bei einer Leistung von bis zu 11 Kilowattstunden einen Ladestand von rund 100 Kilometern Reichweite erreichen. Die durchschnittliche Fahrstrecke liegt bei rund 40 Kilometern pro Tag, sodass der Akkustand für die üblichen Fahrstrecken im Alltag auch beim Zwischenladen reicht. Für ein schnelles vollständiges Aufladen bieten die SWS ab dem kommendem Jahr auch DC-Ladestationen, sogenannte Schnellladestationen, an.
In der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wird für das Ad-hoc-Laden an SWS-Ladestationen keine Blockiergebühr erhoben. Dies gilt auch, wenn der Ladevorgang in dieser Zeit endet und Sie bis 6 Uhr den Ladepunkt frei machen.
Grundsätzlich gilt: Öffentliche Ladestationen sind keine kostenlosen Parkplätze für Elektroautos. Nach dem Prinzip des Zwischenladens kann ein Elektroauto in einer Stunde freie Ladezeit auf eine Reichweite von einer Stunde geladen werden. Danach sollte ein Elektroauto zum Beispiel in der Pause oder in der Mittagspause umgeparkt werden, damit auch andere E-Autofahrerinnen und -fahrern laden können. Gerne beraten die Stadtwerke Stuttgart Arbeitgeber dabei, wie sie ihren Beschäftigten Ladesäulen zur Verfügung stellen können.
Das Ladekabel am Fahrzeug lässt sich durch Entsperren Ihres E-Fahrzeug entfernen. Sollte dieser Vorgang nicht den gewünschten Effekt erzielen, wenden Sie sich bitte an unseren 24h Service und technischen Support unter: 0711 34650 - 1212.
Kontaktieren Sie bitte die Rufnummer 0711 34650 - 1212, alternativ können Sie eine E-Mail an folgende Adresse senden: [email protected].
An den SWS-Ladestationen können Sie mit Ladeapps und Ladekarten unterschiedlicher Fahrstromanbieter laden. Ob und unter welchen Konditionen erfragen Sie bitte zuvor bei Ihrem Anbieter. Ihr Fahrstromanbieter entscheidet, welche Preise er an den SWS-Ladestationen von Ihnen verlangt, nicht die Stadtwerke Stuttgart.
Wie kommen also die Ladepreise anderer Fahrstromanbieter für die SWS-Ladestationen zustande? Wir wollen Ihnen nachfolgend die Logik hinter dem sogenannten Roaming transparent machen. Die Stadtwerke Stuttgart bieten anderen Fahrstromanbietern den Zugang zu den SWS-Ladestationen über die intercharge-Plattform (vergleichbar mit einer Handelsplattform) an. Das Zugangsentgelt, welches Fahrstromanbieter hierfür an die SWS entrichten, wird hierbei durch die städtische Richtlinie definiert. Hier ist definiert, dass das maximale Zugangsentgelt exakt dem Tarif entspricht, den Nutzerinnen und Nutzer an den Ladestation zahlen, wenn sie den Zugang über das Ad-hoc-Laden wählen – also ohne Vertragsverhältnis. Dies sind also die Konditionen für alle:
• Pro Kilowattstunde: 35 Cent
• Blockiergebühr pro Minute ab der 61. Minute: 8 Cent
• zwischen 22 und 6 Uhr keine Blockiergebühr
Sollte Ihr Fahrstromanbieter mehr verlangen, geht dieser "Aufschlag" nicht an die Stadtwerke Stuttgart. In diesem Fall laden Sie an den SWS-Ladestationen doch einfach via Ad-hoc-Zugang ohne Vertragsverhältnis.
Die Stadtwerke Stuttgart arbeiten mit Hochdruck daran, eine eigene Ladekarte und Ladeapp auf den Markt zu bringen.
Gerne können Sie sich bei Interesse für unseren Mailverteiler registrieren, schreiben Sie uns hierzu bitte eine E-Mail an: [email protected].
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.