Stuttgart Netze GmbH reicht Klage zur Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetzes in Stuttgart ein

01.12.2015 -

Stuttgart – Die Stuttgart Netze GmbH hat sich dazu entschieden, ihren Anspruch auf die Herausgabe des Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetzes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das teilte die Stadtwerke Stuttgart GmbH am Dienstag, 1. Dezember 2015, in Stuttgart mit. Beklagte ist die Netze BW GmbH, ein Tochterunternehmen der EnBW, die bisher für die beiden Netzbereiche verantwortlich ist. Die schriftliche Klage wurde am Dienstag, 1. Dezember 2015, von der auf Energierecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Boos Hummel & Wegerich beim zuständigen Landgericht Stuttgart eingereicht.

„Wir sind an einer zügigen Prozessführung interessiert und werden unseren Anspruch in aller Klarheit geltend machen. Gleichzeitig möchten wir an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir weiterhin auch den Verhandlungsweg mit unserem Kooperationspartner Netze BW beschreiten wollen. Für die Strom- und Gaskunden ändert sich mit dieser Entscheidung zur Klage gar nichts. Sie können weiter auf die hohe Versorgungssicherheit im Stuttgarter Strom- und Gasnetz vertrauen“, sagte Dr. Michael Maxelon, Geschäftsführer der Stadtwerke Stuttgart GmbH, am Dienstag in seiner Eigenschaft als einer der beiden Geschäftsführer der Stuttgart Netze GmbH. Die Stadtwerke Stuttgart halten an der Stuttgart Netze GmbH die Mehrheit von 74,9 Prozent.

Bereits seit dem Start des Konzessionsvergabeverfahrens 2011 waren die Landeshauptstadt Stuttgart und nachfolgend auch die Stadtwerke Stuttgart in engem Austausch mit der Netze BW, was den Übergang der Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdruckleitungen anbelangt. In den Vertragswerken zum Konzessionsverfahren hatten sich die Stadtwerke Stuttgart wie auch die Netze BW ausdrücklich die Möglichkeit offen gehalten, eine gerichtliche Klärung über den Umfang des Herausgabeanspruchs nach den Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 46 Abs. 2 S. 2) herbeizuführen. Bisher haben alle Verhandlungen zu keiner Lösung geführt, weshalb die Stuttgart Netze GmbH nunmehr Klage eingereicht hat. Nach einem positiven Urteil sollen schnellstmöglich die notwendige Entflechtung durchgeführt und die Strom-Hochspannungs- und Gas-Hochdrucknetze in die Stuttgart Netze Betrieb GmbH integriert werden, um einen einheitlichen Netzbetrieb durch das Unternehmen herzustellen. Die Klage selbst bleibt im Einvernehmen aller Vertragspartner jedoch ohne Nachteil für die Kooperation selbst.

Die Stuttgart Netze GmbH ist sich sicher, dass der Rechtsweg erfolgreich sein wird, erläuterte Dr. Michael Maxelon: „Wir sind von unserem Rechtsanspruch überzeugt. Zum einen gibt es eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei einem ähnlichen Fall in Homberg (Efze). Diese ist eindeutig und besagt, dass alle Netzanlagen, unabhängig von der Spannungsebene, an den neuen Konzessionär – die Stuttgart Netze GmbH – zu übertragen sind, wenn sie für die Versorgung der Verbraucher in einem Gemeindegebiet – hier der Landeshauptstadt Stuttgart – notwendig sind.“ Zum anderen komme die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt in ihrem gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Konzessionen zum gleichen Ergebnis.

Außerdem kenne das Energiewirtschaftsgesetz im Strom nur zwei Netztypen: das Übertragungsnetz als sogenannte Stromautobahn und das Verteilnetz mit der Hoch-, Mittel- und Niederspannung zur Versorgung der lokalen Verbraucher. Gleiches gelte für das Gasnetz. „Ein Herauslösen der Strom-Hochspannung hätte die Bildung eines dritten Netztyps zwischen Übertragungs- und Verteilnetz zur Folge, die in keinem Gesetz angelegt ist", erklärte Maxelon. Zu guter Letzt waren das Strom-Hochspannungs- und das Gas-Hochdrucknetz fester Bestandteil des früheren Versorgungsnetzes der Technischen Werke Stuttgart (TWS). „Wir wollen dafür sorgen, dass das wieder nach Stuttgart kommt, was immer in Stuttgart war“, betonte Maxelon.

Über das Konzessionsverfahren Strom und Gas

Die Stuttgart Netze GmbH wurde im Zuge des Konzessionsvergabe-verfahrens für Strom und Gas durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt gegründet. Ein solches Verfahren war notwendig, da die bestehenden Konzessionsverträge Ende 2013 ausliefen. Zur Neuvergabe der Konzessionen führte die Landeshauptstadt Stuttgart für Strom und Gas getrennte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren durch, die den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen entsprachen. Der Gemeinderat hatte sich im März 2014 für ein Kooperationsmodell beim Netzbetrieb von Strom und Gas ausgesprochen und dafür gesorgt, dass dieser wieder mehrheitlich in kommunale Hände übergeht. Die Stadtwerke Stuttgart übernahmen rückwirkend zum 1. Januar 2014 mit 74,9 Prozent die Mehrheit an der Stuttgart Netze GmbH. 25,1 Prozent hält der Altkonzessionär Netze BW (vormals EnBW Regional AG). Für den Betrieb der Strom- und Gasnetze wurde ebenfalls eine neue Gesellschaft, die Stuttgart Netze Betrieb GmbH, gegründet. Hier sind die Anteilsverhältnisse zunächst anders herum: Die Netze BW GmbH hält 74,9 Prozent und die Stadtwerke 25,1 Prozent. Nach einer  Übergangszeit von fünf Jahren übernehmen die Stadtwerke ab 2019 auch hier 74,9 Prozent und führen beide Gesellschaften zusammen.

Die Aufbauarbeiten der Stuttgart Netze Betrieb GmbH waren bislang erfolgreich: Die Gesellschaft übernimmt ab dem 1. Januar 2016 wie geplant den Betrieb für das Nieder- und Mittelspannungsnetz in Stuttgart und tritt auch mit eigenen Netznutzungsentgelten in der Öffentlichkeit in Erscheinung. Dazu wurde unter anderem auch die Mittelspannung im Strom erfolgreich technisch entflochten. Die Entflechtung beim Gasnetz erfolgt unmittelbar nach der gerichtlichen Klärung. "Wir sind uns mit unserem Kooperationspartner Netze BW in der Einschätzung einig, dass die jetzt eingereichte Klage keinerlei negativen Auswirkungen auf die wichtige Arbeit der Stuttgart Netze Betrieb GmbH haben wird", ergänzte Maxelon.

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