Stuttgart/Plüderhausen – Von den ursprünglich bis zu elf geplanten Windenergieanalagen des Windparks Welzheimer Wald werden zwei Anlagen aus Gründen des Natur- und Artenschutzes nicht weiter verfolgt. Das haben am Montag, 15. September 2014, die Stadtwerke Stuttgart, die WEBW Windenergie Baden-Württemberg GmbH und die Stadtwerke Heidenheim mitgeteilt, die den Windpark gemeinschaftlich entwickeln. Die beiden wegfallenden Anlagen-Standorte liegen am nördlichen Rand des geplanten Windparks auf Welzheimer Gemarkung. Die Grundstücks-eigentümer, auf deren Grund und Boden die beiden Anlagen hätten entstehen sollen, sind am Montag von den Projektentwicklern in einem persönlichen Termin informiert worden.
Ein unabhängiger Gutachter hatte die potenziellen Standorte der elf Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Welzheim, Urbach und Plüderhausen über ein Jahr lang untersucht. Dabei zeigte sich in der ersten Auswertung der Daten, dass es bei zwei Standorten in einer Entfernung von unter 500 Metern Horste des artenschutzrechtlich besonders geschützten Rotmilan gibt. Deshalb werden diese Standorte für die weitere Projektentwicklung keine Rolle mehr spielen. Bei den anderen neun Standorten gibt es nach der ersten Auswertung der Daten entweder keine oder nur teilweise Konflikte mit dem Artenschutz. Das vollständige, unabhängige Gutachten zum Natur- und Artenschutz wird voraussichtlich in zwei Monaten vorliegen; es soll dann auch der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
„Wir setzen beim Windpark Welzheimer Wald auf einen transparenten Prozess – was sich schon daran ablesen lässt, dass wir auch weniger gute Nachtrichten wie den Ausschluss der beiden Standorte frühzeitig bekannt machen“, erklärten Stadtwerke Stuttgart, WEBW und Stadtwerke Heidenheim am Montag. Positiv sei jedoch, dass beim Windpark Welzheimer Wald trotz strengster Auflagen beim Natur- und Artenschutz nach jetzigem Stand weiterhin bis zu neun Windenergieanlagen möglich seien. Diese Anlagen könnten bis zu 14 000 Haushalte mit ökologisch sauberem Strom versorgen.
Wie es mit dem geplanten Windpark Welzheimer Wald weiter geht, wollen die beiden Stadtwerke und die WEBW, die zu gleichen Teilen an dem Projekt beteiligt sind, in der zweiten Jahreshälfte 2015 entscheiden. Bis dahin werden die Ergebnisse der einjährigen Windmessung vorliegen, die ein unabhängiger Gutachter im Juni 2014 gestartet hat. Diese Windmessung ist Grundlage für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Windparks. Ergänzend dazu werden weitere Gutachten erstellt, zum Beispiel zur Geologie.